Ein Mann ruft bei der Polizei an. "Ich muss ein Geständnis ablegen. Ich habe einen Dinosaurier überfahren!"
"Sie haben waaas?!"
"Ich habe einen Dinosaurier überfahren!"
"Dinosaurier sind ausgestorben!"
Plötzlich fängt der Mann schrecklich an zu weinen: "Ach du meine Güte, das habe ich nicht gewollt!"
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 8. Januar 2025 sorgt für Klarheit: Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter ist einer solchen mit einem Auto gleichzusetzen. Das Gericht stellt fest, dass Elektrokleinstfahrzeuge als Kraftfahrzeuge im Sinne des Strafgesetzbuches gelten, sodass für ihre Führung unter Alkoholeinfluss die gleiche Promillegrenze von 1,1 ‰ für die absolute Fahruntüchtigkeit anzuwenden ist. [mehr]