Samstag Nacht, 10 Uhr, auf dem Weg zur Disko. 5 dicke Kumpels heizen in einem Audi Quattro über die Landstraße und geraten in eine Polizeikontrolle. Der Polizist tritt selbstbewusst auf: "Meine Herrschaften, 5 Leute in einem Audi Quattro, das ist gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig!"
Locker antwortet der Fahrer, den Ellenbogen auf den Türrahmen legend: "Audi Quattro ist doch nur die Modellbezeichnung des Autos, das hat doch nichts mit der Anzahl der Personen zu tun."
Der Polizist wird ernster: "Wenn auf einem Auto Quattro drauf steht, dürfen auch nur vier rein, so ist das nun mal im Straßenverkehr."
Der Fahrer steigt aus und verlangt den Kollegen des Polizisten. Der hat aber gerade 2 Mädels in einem Fiat Uno angehalten...
Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Urteil vom 04.10.2024 zum Aktenzeichen (EuGH – C‑21/23) schafft Klarheit in eine seit 2018 geführte Diskussion: Ja, Wettbewerber dürfen Datenschutzverstöße grundsätzlich abmahnen. [mehr]