Ein Polizist hängt ein Schild „Achtung FKK-Gelände!“ auf. Fragt ein
Passant: „Was möchten Sie mit dem Schild erreichen, Herr Wacht-
meister?“ – „Das ist die beste Art, mein Herr, die Raserei auf dieser Straße
zu beenden!“
Es gibt vielleicht doch noch Hoffnung für Anlegerinnen und Anleger bei der Firmengruppe UDI. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat im April 2024 einem UDI-Anleger Schadensersatz in Höhe von knapp 10.000 Euro zugesprochen (Az. 8 U 1614/23). [mehr]