123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß!
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Top Thema
Von Rechtsanwalt Cedric Hohnstock
Gerade unter Erbengemeinschaften ist es nicht immer leicht, einen Konsens zu finden, was mit der gemeinschaftlich geerbten Immobilie geschehen soll. Wie aber läuft eine Teilungsversteigerung ab, kann diese auch verhindert werden und was gibt es generell zu beachten? Rechtsanwalt Cedric Hohnstock erklärt im Interview mit 123recht.de, was Erben wissen müssen. [mehr]
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Ratgeber der Woche
Von Rechtsanwalt Christian Sehn
Es kommt häufig vor, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin nach einem Unfall, einem Arbeitsunfall oder einer schwerwiegenden Erkrankung die arbeitsvertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr vollständig erbringen kann. Beispiele hierfür wären die Busfahrerin, die nach einem Schlaganfall nicht mehr als Bus- oder Straßenbahnfahrerin arbeiten oder der Lagerist, der aufgrund einer Erkrankung der Wirbelsäule, nicht mehr schwer heben darf. [mehr]
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Haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen?
Ist Ihr Pflegegrad zu niedrig?
Bei einer Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen oder der pflegebedürftigen Person finanzielle Leistungen von der Pflegekasse zu. Hierfür ist die Anerkennung eines Pflegegrades erforderlich.
Durchschnittlich werden 30 % der Anträge auf Anerkennung eines Pflegegrades in der Erstbegutachtung durch die Pflegekassen abgelehnt oder abweichend beschieden. Bei Höherstufungsanträgen liegt diese Quote sogar bei über 50%.
Denn die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen wissen oft gar nicht, worauf es bei der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ankommt und welcher Pflegegrad ihnen tatsächlich zusteht. Zudem ist der Prozess bis zum anerkannten Pflegegrad zeitaufwendig und papierlastig.
Wir ändern das Bei unserem Partner Goodright klicken Sie sich kostenlos durch die Fragen, die auch in der offiziellen Begutachtung gestellt werden. Die Prüfung ist verständlich aufbereitet, Sie berechnen Ihren Pflegegrad selbst. Mit dem kostenlosen Gutachten über Ihren Pflegegrad können Sie diesen im Anschluss direkt und ohne Aufwand bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Darum lohnt es sich für Sie Durch dieses unabhängige Pflegegrad-Gutachten starten Sie gut vorbereitet in die Anerkennung eines Pflegegrades: Sie wissen bereits genau, welche Fragen Ihnen der Prüfer stellt und haben auch eine Einschätzung, welche Pflegegrad Ihnen voraussichtlich zusteht. Bereits bei Pflegegrad 1 können Sie etwa Unterstützungsleistungen in Höhe von 1.500 EUR pro Jahr beanspruchen! Der Service der Goodright ist dabei für Sie kostenlos.
Jetzt Pflegegrad prüfen
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Meinung
Von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
Der einzigartige Okko Behrends pflegte in seinen Vorlesungen zum Römischen Recht in Göttingen zu sagen:
Konsens ist Nonsense.
Weil das Wort Konsens vom Lateinischen consensus kommt, zeige man durch Betonung der ersten Silbe seine Unbildung. Richtigerweise wird die zweite Silbe betont.
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Meinung
Von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
Nach Novalis (1772-1801) lässt sich alles Erkennen auf das Vergleichen zurückführen. Die Erkenntnis ist umso wahrhaftiger, je mehr Klarheit über die jeweils verglichenen Gegenstände herrscht.
Mehr Meinung
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Auf Frag-einen-Anwalt.de können Ratsuchende jetzt auch eine Flatrate für unbegrenzte Rechtsfragen buchen.
Sind Sie z.B. Gewerbetreibender ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit regelmäßigem Beratungsbedarf?
Der Leistungsumfang der Flatrate umfasst neben der schriftlichen Beratung auf Frag-einen-Anwalt.de auch einen Zugriff auf die Smart Contracts von 123recht.de, einen Inkasso Service auf Erfolgsbasis und Rabatte für die weitere außergerichtliche Tätigkeit.
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"Der Häftling aus Zelle 2034 ist gestern ausgebrochen", sagt der eine Wärter zum anderen.
Sagt der andere: "Na Gott sei Dank, die Feilerei ist mir schon auf den Geist gegangen!"
Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.de
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Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.
Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.
Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
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Von Jean-Jacques Rousseau
Beleidigungen sind Argumente, welche von denen verwendet werden, die Unrecht haben.
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