Der Zeuge wird vor Gericht zu einer Schlägerei vernommen. "Und dann nahm jeder der beiden einen Stuhl und schlug auf den anderen ein", erzählt er.
"Und Sie haben nicht eingegriffen?", fragt der Richter mit leisem Vorwurf in der Stimme.
"Es war leider kein Stuhl mehr da, Herr Richter.
Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft und zum Wohle des Arbeitgebers zu erledigen. Hierzu gehört auch die Verpflichtung, nüchtern und in der Lage zu sein, die Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen. Ein betrunkenes Erscheinen am Arbeitsplatz stellt somit eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar. [mehr]