Der Richter fragt die scheidungswillige Ehefrau: "Seit wann ist denn Ihre Ehe zerrüttet?"
Antwort: "Eigentlich schon von Anfang an, als er unbedingt mit auf's Hochzeitsfoto wollte!"
Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft und zum Wohle des Arbeitgebers zu erledigen. Hierzu gehört auch die Verpflichtung, nüchtern und in der Lage zu sein, die Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen. Ein betrunkenes Erscheinen am Arbeitsplatz stellt somit eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar. [mehr]