Ein Arzt und ein Jurist unterhalten sich auf dem Tennisplatz. Der Arzt zum Juristen: „Sag mal, überall wo ich privat Leute treffe, wollen die einen Ratschlag von mir hören. Wie gehst Du denn mit sowas um?“
Der Jurist antwortet: „Probier doch mal folgendes: Schick einfach jedes Mal, wenn Du einen Ratschlag gegeben hast, eine Arztrechnung. Du wirst sehen, das hört schlagartig auf.“
Was hat der Arzt am nächsten Tag im Briefkasten? Richtig. Eine Rechnung.
Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft und zum Wohle des Arbeitgebers zu erledigen. Hierzu gehört auch die Verpflichtung, nüchtern und in der Lage zu sein, die Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen. Ein betrunkenes Erscheinen am Arbeitsplatz stellt somit eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar. [mehr]