Steht ein Autofahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vor Gericht.
Richter: „Soso, Sie behaupten also, Sie seien nicht zu schnell gefahren. Wie wollen Sie das denn beweisen?"
Angeklagter: „Ganz einfach: Ich war auf dem Weg zu meiner Schwiegermutter."
Am 23. Februar 2024 hat nach einer lebhaften Diskussion der Bundestag das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften", kurz Cannabisgesetz oder CanG, beschlossen. Seit dem 1. April 2024 können Erwachsene nun ganz legal bis zu 50 Gramm Cannabis an ihrem Wohnort oder bis zu 25 Gramm unterwegs besitzen. [mehr]