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vom 17. Aug, 2023
123recht.de


123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß!

Top Thema

Fallstricke beim Coachingvertrag

Von Rechtsanwalt Thomas Mack

So genannte Coaches sind in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen. Prinzipiell gibt es keinen Bereich, in dem man nicht durch Coaching und Mentoring Unterstützung bekommen kann. Unter den vielen seriösen Anbietern tummeln sich jedoch auch schwarze Schafe. Rechtsanwalt Thomas Mack erläutern im Interview mit 123recht.de, worauf man bei Coachingverträgen achten sollte. [mehr]

Ratgeber der Woche

Google-Bewertungen und wie Sie sich gegen Negativbewertungen verteidigen

Von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Bewertungen auf Google sind ein ein mächtiges Marketinginstrument. In der heutigen digitalen Ära spielen Online-Bewertungen eine entscheidende Rolle in der Beeinflussung von Verbraucherentscheidungen und der Formung des Rufes von Unternehmen. Google-Bewertungen, die auf Google Maps bzw. in Google Unternehmensprofilen hinterlassen werden, sind dabei von besonderer Bedeutung. [mehr]

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Pflegegrad selbst berechnen

Haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen? 
Ist Ihr Pflegegrad zu niedrig?

Bei einer Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen oder der pflegebedürftigen Person finanzielle Leistungen von der Pflegekasse zu. Hierfür ist die Anerkennung eines Pflegegrades erforderlich.

Durchschnittlich werden 30 % der Anträge auf Anerkennung eines Pflegegrades in der Erstbegutachtung durch die Pflegekassen abgelehnt oder abweichend beschieden. Bei Höherstufungsanträgen liegt diese Quote sogar bei über 50%.

Denn die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen wissen oft gar nicht, worauf es bei der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ankommt und welcher Pflegegrad ihnen tatsächlich zusteht. Zudem ist der Prozess bis zum anerkannten Pflegegrad zeitaufwendig und papierlastig.

Wir ändern das
Bei unserem Partner Goodright klicken Sie sich kostenlos durch die Fragen, die auch in der offiziellen Begutachtung gestellt werden. Die Prüfung ist verständlich aufbereitet, Sie berechnen Ihren Pflegegrad selbst. Mit dem kostenlosen Gutachten über Ihren Pflegegrad können Sie diesen im Anschluss direkt und ohne Aufwand bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Darum lohnt es sich für Sie
Durch dieses unabhängige Pflegegrad-Gutachten starten Sie gut vorbereitet in die Anerkennung eines Pflegegrades: Sie wissen bereits genau, welche Fragen Ihnen der Prüfer stellt und haben auch eine Einschätzung, welche Pflegegrad Ihnen voraussichtlich zusteht. Bereits bei Pflegegrad 1 können Sie etwa Unterstützungsleistungen in Höhe von 1.500 EUR pro Jahr beanspruchen! Der Service der Goodright ist dabei für Sie kostenlos.

Jetzt Pflegegrad prüfen

Neues auf Frag-einen-Anwalt.de

Mehr Fragen

Neues im Ratgeber

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Meinung

Fachanwalt für ziviles Revisionsrecht

Von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann

Um Mandanten in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vertreten zu können, benötigt ein Rechtsanwalt eine besondere Zulassung, die sogenannte Singularzulassung. Nur ganz wenige, besonders zugelassene Rechtsanwälte dürfen in Zivilsachen beim BGH vortragen.

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Rechtsberatung Flatrate

Auf Frag-einen-Anwalt.de können Ratsuchende jetzt auch eine Flatrate für unbegrenzte Rechtsfragen buchen.

Sind Sie z.B. Gewerbetreibender ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit regelmäßigem Beratungsbedarf? 

Der Leistungsumfang der Flatrate umfasst neben der schriftlichen Beratung auf Frag-einen-Anwalt.de auch einen Zugriff auf die Smart Contracts von 123recht.de, einen Inkasso Service auf Erfolgsbasis und Rabatte für die weitere außergerichtliche Tätigkeit.

Weitere Infos zur Rechtsberatung Flatrate

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Witz der Woche

Polizist zum Liebespärchen: "Sie zahlen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses eine Geldstrafe, der Herr 10 Euro, die Dame 100 Euro."
"Aber wieso soll meine Frau so viel zahlen?"
"Die Dame erwische ich nun schon zum dritten Mal innerhalb einer Woche hier im Park!"

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.de

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Datenschutzerklärung nach DSGVO jetzt selbst erstellen!

Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.

Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.

Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Auf 123recht.de können Sie jetzt ganz schnell und kostengünstig Ihre neue Datenschutzerklärung generieren und diese auf Ihre Webseite stellen. Unser interaktiver Generator führt Sie Schritt für Schritt und ist im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

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Webfund der Woche

Von Williams James

Viele Leute glauben zu denken, dabei ordnen sie lediglich ihre Vorurteile neu.

studysmarter.de/magazine/zitate-zum-nachdenken/