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vom 08. Sep, 2022
123recht.de


123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Top Thema

Bestandsschutz im Kleingartenverein

Von Rechtsanwalt Thomas Bohle

Das Problem tritt sicherlich in der Praxis nicht selten auf. Nach dem Tod soll der Erbe plötzlich Teile der Laube eines Schrebergartens oder Wege entfernen. Zu Recht? Gibt es nicht nach so langer Zeit Bestandsschutz? Rechtsanwalt Thomas Bohle erläutert im Interview mit 123recht.de, was es mit dem Bestandsschutz auf sich hat und was Erben beachten müssen. [mehr]

Ratgeber der Woche

Ehegattentestament - Berliner Testament

Von Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter

Brösel und seine Ehefrau haben keine Kinder. Sie setzen sich gegenseitig zu Alleinerben und Verwandte jeweils beider Seiten zu Schlusserben ein, d.h. Brösel für den Fall, dass er Berta überlebt, seinen Cousin Bommel und Berta für den Fall, dass sie Brösel überlebt, ihre Nichte Cecilia. [mehr]

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Pflegegrad selbst berechnen

Haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen? 
Ist Ihr Pflegegrad zu niedrig?

Bei einer Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen oder der pflegebedürftigen Person finanzielle Leistungen von der Pflegekasse zu. Hierfür ist die Anerkennung eines Pflegegrades erforderlich.

Durchschnittlich werden 30 % der Anträge auf Anerkennung eines Pflegegrades in der Erstbegutachtung durch die Pflegekassen abgelehnt oder abweichend beschieden. Bei Höherstufungsanträgen liegt diese Quote sogar bei über 50%.

Denn die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen wissen oft gar nicht, worauf es bei der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ankommt und welcher Pflegegrad ihnen tatsächlich zusteht. Zudem ist der Prozess bis zum anerkannten Pflegegrad zeitaufwendig und papierlastig.

Wir ändern das
Bei unserem Partner Goodright klicken Sie sich kostenlos durch die Fragen, die auch in der offiziellen Begutachtung gestellt werden. Die Prüfung ist verständlich aufbereitet, Sie berechnen Ihren Pflegegrad selbst. Mit dem kostenlosen Gutachten über Ihren Pflegegrad können Sie diesen im Anschluss direkt und ohne Aufwand bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Darum lohnt es sich für Sie
Durch dieses unabhängige Pflegegrad-Gutachten starten Sie gut vorbereitet in die Anerkennung eines Pflegegrades: Sie wissen bereits genau, welche Fragen Ihnen der Prüfer stellt und haben auch eine Einschätzung, welche Pflegegrad Ihnen voraussichtlich zusteht. Bereits bei Pflegegrad 1 können Sie etwa Unterstützungsleistungen in Höhe von 1.500 EUR pro Jahr beanspruchen! Der Service der Goodright ist dabei für Sie kostenlos.

Jetzt Pflegegrad prüfen

Neues auf Frag-einen-Anwalt.de

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Meinung

Ist es schon Zensur oder noch Cancel-Culture?

Von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann

In meinem Beitrag zur Gewöhnung an Zensurmaßahmen hatte ich vor einiger Zeit schon die Löschung von Social-Media-Profilen und YouTube-Kanälen beklagt, die immer dann stattfindet, sobald eine bestimmte Reichweite erreicht worden ist. Sogar die Facebook-Seite des gemeinnützigen Vereins "Anwälte für Aufklärung e.V." wurde inzwischen endgültig deaktiviert.

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Rechtsberatung Flatrate

Auf Frag-einen-Anwalt.de können Ratsuchende jetzt auch eine Flatrate für unbegrenzte Rechtsfragen buchen.

Sind Sie z.B. Gewerbetreibender ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit regelmäßigem Beratungsbedarf? 

Der Leistungsumfang der Flatrate umfasst neben der schriftlichen Beratung auf Frag-einen-Anwalt.de auch einen Zugriff auf die Smart Contracts von 123recht.de, einen Inkasso Service auf Erfolgsbasis und Rabatte für die weitere außergerichtliche Tätigkeit.

Weitere Infos zur Rechtsberatung Flatrate

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Witz der Woche

Ein Mann geht im Einkaufszentrum in ein Geschäft. Er stellt sich an den Tresen und sagt „Guten Tag, ich bräuchte bitte eine neue Brille.“ Darauf antwortet die Frau hinter dem Tresen: „Ja das stimmt. Sie sind hier beim Bäcker.“

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.de

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Datenschutzerklärung nach DSGVO jetzt selbst erstellen!

Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.

Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.

Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Auf 123recht.de können Sie jetzt ganz schnell und kostengünstig Ihre neue Datenschutzerklärung generieren und diese auf Ihre Webseite stellen. Unser interaktiver Generator führt Sie Schritt für Schritt und ist im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

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Webfund der Woche

Von Eberhard Puntsch, deutscher Schriftsteller,

Überall hebt die Konkurrenz das Geschäft, auch bei den Juristen: Jeder von ihnen schafft stets für zwei andere Bedarf.

indinger.de/zitate_kategorien.php?kategorie=Anwalt