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vom 10. Feb, 2022
123recht.de


123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Top Thema

COVID-19: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen

Von Rechtsanwalt Gero Geißlreiter

Ab dem 16. März müssen Arbeitnehmer im Gesundheitswesen geimpft sein. Was das für die betroffenen Personen bedeutet, wer davon alles betroffen ist und was es nun zu beachten gilt, erklärt Rechtsanwalt Gero Geißlreiter im Interview mit 123recht.de. [mehr]

Ratgeber der Woche

Daimler Dieselskandal: Weiteres Urteil gegen die Daimler AG im Mercedes-Abgasskandal

Von Rechtsanwalt Malte Brix

Erneuter Erfolg für Daimler-Diesel-Fahrer im Mercedes Abgasskandal. Das Landgericht Köln hat die Daimler AG mit Urteil vom 10.01.2022, Az. 19 O 11/21 zum Schadensersatz und Rücknahme eines Mercedes Benz ML 250 Bluetec 4Matic verurteilt. Verbaut war der Motor OM 651. [mehr]

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Pflegegrad selbst berechnen

Haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen? 
Ist Ihr Pflegegrad zu niedrig?

Bei einer Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen oder der pflegebedürftigen Person finanzielle Leistungen von der Pflegekasse zu. Hierfür ist die Anerkennung eines Pflegegrades erforderlich.

Durchschnittlich werden 30 % der Anträge auf Anerkennung eines Pflegegrades in der Erstbegutachtung durch die Pflegekassen abgelehnt oder abweichend beschieden. Bei Höherstufungsanträgen liegt diese Quote sogar bei über 50%.

Denn die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen wissen oft gar nicht, worauf es bei der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ankommt und welcher Pflegegrad ihnen tatsächlich zusteht. Zudem ist der Prozess bis zum anerkannten Pflegegrad zeitaufwendig und papierlastig.

Wir ändern das
Bei unserem Partner Goodright klicken Sie sich kostenlos durch die Fragen, die auch in der offiziellen Begutachtung gestellt werden. Die Prüfung ist verständlich aufbereitet, Sie berechnen Ihren Pflegegrad selbst. Mit dem kostenlosen Gutachten über Ihren Pflegegrad können Sie diesen im Anschluss direkt und ohne Aufwand bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Darum lohnt es sich für Sie
Durch dieses unabhängige Pflegegrad-Gutachten starten Sie gut vorbereitet in die Anerkennung eines Pflegegrades: Sie wissen bereits genau, welche Fragen Ihnen der Prüfer stellt und haben auch eine Einschätzung, welche Pflegegrad Ihnen voraussichtlich zusteht. Bereits bei Pflegegrad 1 können Sie etwa Unterstützungsleistungen in Höhe von 1.500 EUR pro Jahr beanspruchen! Der Service der Goodright ist dabei für Sie kostenlos.

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Neues auf Frag-einen-Anwalt.de

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Meinung

Stalking gegen Unternehmerinnen – eine mehrfach existenzielle Bedrohung

Von Rechtsanwalt Stefan Musiol

Systematische, agressiv-psychopathologische Nachstellungen können für die Opfer massive Einschränkungen ihrer beruflichen Tätigkeit und des Privatlebens bedeuten, bis hin zu einem weitgehenden Verlust der Bewegungsfreiheit.

Meinung

Arbeitnehmer in der katholischen Kirche: Kündigungsgrund Homosexuell?

Von Rechtsanwalt Jens Usebach, LL.M.

Arbeitnehmer werden nur nach Leistung und Verhalten bewertet und dürfen nicht wegen eines Grundes in § 1 AGG (Rasse, ethnischen Herkunft, Geschlechts, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alters oder sexuellen Identität) benachteiligt werden.

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Rechtsberatung Flatrate

Auf Frag-einen-Anwalt.de können Ratsuchende jetzt auch eine Flatrate für unbegrenzte Rechtsfragen buchen.

Sind Sie z.B. Gewerbetreibender ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit regelmäßigem Beratungsbedarf? 

Der Leistungsumfang der Flatrate umfasst neben der schriftlichen Beratung auf Frag-einen-Anwalt.de auch einen Zugriff auf die Smart Contracts von 123recht.de, einen Inkasso Service auf Erfolgsbasis und Rabatte für die weitere außergerichtliche Tätigkeit.

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Witz der Woche

Sagt der Richter: „Angeklagter, Sie sind freigesprochen. Aber hüten Sie sich in Zukunft vor schlechter Gesellschaft.“ „Jawohl, Herr Richter, ich hoffe, nicht so bald wieder vor Ihnen zu stehen.“

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.de

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Datenschutzerklärung nach DSGVO jetzt selbst erstellen!

Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.

Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.

Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Auf 123recht.de können Sie jetzt ganz schnell und kostengünstig Ihre neue Datenschutzerklärung generieren und diese auf Ihre Webseite stellen. Unser interaktiver Generator führt Sie Schritt für Schritt und ist im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

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Webfund der Woche

Von Jean Cocteau

Ein halbleeres Glas ist zwar auch immer halbvoll, aber eine halbe Lüge ist mitnichten eine halbe Wahrheit.

kanzlei-borschel.de/service/zitate.html