 123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!
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Top Thema
Von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
Manchmal stechen auf dem Immobilienmarkt Häuser mit auffällig günstigen Preisen hervor. Einige von ihnen stehen auf so genannten Erbpachtgrundstücken. Doch was bedeutet das eigentlich und worauf müssen Käufer achtgeben? Wir haben bei Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann nachgefragt. [mehr]
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Ratgeber der Woche
Von Rechtsanwalt Andreas Schröder
In der arbeitsrechtlichen Praxis ist die krankheitsbedingte Kündigung der relevanteste Fall der personenbedingten Kündigung. Eine Faustregel oder starre Voraussetzungen, wann eine Kündigung infolge einer Krankheit zulässig ist, gibt es jedoch nicht. Ob die Krankheit eine Kündigung rechtfertigt, muss daher für jeden Fall gesondert festgestellt werden. Das Bundesarbeitsgericht gibt dem Rechtsanwender jedoch - zum Glück - Kriterien an die Hand (sog. 3 Stufen-Lehre), um dies beurteilen zu können. [mehr]
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Haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen?
Ist Ihr Pflegegrad zu niedrig?
Bei einer Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen oder der pflegebedürftigen Person finanzielle Leistungen von der Pflegekasse zu. Hierfür ist die Anerkennung eines Pflegegrades erforderlich.
Durchschnittlich werden 30 % der Anträge auf Anerkennung eines Pflegegrades in der Erstbegutachtung durch die Pflegekassen abgelehnt oder abweichend beschieden. Bei Höherstufungsanträgen liegt diese Quote sogar bei über 50%.
Denn die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen wissen oft gar nicht, worauf es bei der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ankommt und welcher Pflegegrad ihnen tatsächlich zusteht. Zudem ist der Prozess bis zum anerkannten Pflegegrad zeitaufwendig und papierlastig.
Wir ändern das Bei unserem Partner Goodright klicken Sie sich kostenlos durch die Fragen, die auch in der offiziellen Begutachtung gestellt werden. Die Prüfung ist verständlich aufbereitet, Sie berechnen Ihren Pflegegrad selbst. Mit dem kostenlosen Gutachten über Ihren Pflegegrad können Sie diesen im Anschluss direkt und ohne Aufwand bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Darum lohnt es sich für Sie Durch dieses unabhängige Pflegegrad-Gutachten starten Sie gut vorbereitet in die Anerkennung eines Pflegegrades: Sie wissen bereits genau, welche Fragen Ihnen der Prüfer stellt und haben auch eine Einschätzung, welche Pflegegrad Ihnen voraussichtlich zusteht. Bereits bei Pflegegrad 1 können Sie etwa Unterstützungsleistungen in Höhe von 1.500 EUR pro Jahr beanspruchen! Der Service der Goodright ist dabei für Sie kostenlos.
Jetzt Pflegegrad prüfen
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Neues auf Frag-einen-Anwalt.de
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Meinung
Von Rechtsanwalt Jens Usebach, LL.M.
Ein 15-jähriger Schüler fährt demnächst auf Klassenfahrt. Er ist schwul und hat sich in der Schule geoutet. Er möchte gern mit seinen „Freundinnen“ auf ein Zimmer in der Unterkunft der Klassenfahrt. Mit den männlichen Schulkameraden kommt er – vermutlich der Pubertät geschuldet – nicht klar und fühlt sich von diesen gemobbt.
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Meinung
Von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
Um Mandanten in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vertreten zu können, benötigt ein Rechtsanwalt eine besondere Zulassung, die sogenannte Singularzulassung. Nur ganz wenige, besonders zugelassene Rechtsanwälte dürfen in Zivilsachen beim BGH vortragen. Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der Wahl der BGH-Anwälte mit seinem Nichannahmebeschluss vom 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16 - kürzlich bestätigt.
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Sind Sie z.B. Gewerbetreibender ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit regelmäßigem Beratungsbedarf?
Der Leistungsumfang der Flatrate umfasst neben der schriftlichen Beratung auf Frag-einen-Anwalt.de auch einen Zugriff auf die Smart Contracts von 123recht.de, einen Inkasso Service auf Erfolgsbasis und Rabatte für die weitere außergerichtliche Tätigkeit.
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Ein Angler angelt an einem See, wo Angeln verboten ist. Ein Polizist stellt ihn zur Rede. "Ich bade bloß meinen Regenwurm", erwidert der Angler and hebt die Rute. Der Polizist triumphiert: "Aber zahlen müssen sie trotzdem. Der Wurm hat nichts an!"
Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.de
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Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.
Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.
Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
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Von Edmund Burke (1729 – 1797)
Schlechte Gesetze sind die schlimmste Art von Tyrannei.
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