 123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!
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Top Thema
Von Rechtsanwältin Darja Enkova, LL.M. (US)
Besserer Rechtsschutz für Urheber oder Einschränkung von Endnutzern?
Am 6. Juni 2019 ist nach langen Verhandlungen die europäische Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt in Kraft getreten. Besonders die Einführung von Uploadfiltern rufte die Kritiker auf den Plan. Was ändert sich alles und wer ist von der Reform betroffen? Ist der Zensur jetzt Tür und Tor geöffnet? Rechtsanwältin Darja Enkova betrachtet im Interview mit 123recht.de die neue Richtlinie. [mehr]
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Ratgeber der Woche
Von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Wann man sich auf rechtlichen Schutz bei baulichen Anlagen berufen kann
Bestandsschutz für bauliche Anlagen ist auch in Deutschland ein nicht unbekanntes Thema - anders als man vielleicht zunächst meinen möchte. Zum grundsätzlich nicht einfach gesetzlich geregelten Bestandsschutz (aber aus Art. 14 Grundgesetz – Eigentumsgarantie – herleitbar) ist Folgendes zu wissen:
Wenn Sie nachweisen können, dass die baulichen Anlagen und Nutzungen in der Vergangenheit für einen längeren Zeitraum vollständig den damals geltenden Bauvorschriften entsprachen, genießen sie Bestandsschutz. [mehr]
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Neues auf Frag-einen Anwalt.de
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Meinung
Von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Klage des Schülers abgewiesen - Maßnahme des Lehrers aber unverhältnismäßig
Der tägliche Handygebrauch von Schülern ist sicherlich ein alltägliches Problem in der heutigen Welt, für Lehrer, Eltern und nicht zuletzt Schülern.
So musste auch das Verwaltungsgericht Berlin darüber entscheiden, wobei es um eine Fortsetzungsfeststellungsklage ging, also eine Klage auf Feststellung, dass eine Maßnahme der Schule in der Vergangenheit rechtswidrig war.
Mehr Meinung
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Fee: “Du hast drei Wünsche frei.”
“Ich wünsche mir eine Welt ohne Anwälte.”
Fee: “Ok, erledigt. Du hast jetzt keine Wünsche mehr frei.”
“Moment Mal! Ich will mir aber noch zwei Sachen wünschen.”
Fee: “Verklag mich doch.”
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Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.
Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.
Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
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Von Lord Byron
Sollte ich einmal einen Sohn haben, soll er etwas Prosaisches werden: Jurist oder Seeräuber.
rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=314
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