 123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!
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Top Thema
Von Rechtsanwalt B. Alexander Koll
Scheinbewerber haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Diskriminierung
Seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) besteht die Möglichkeit, auf Entschädigung klagen zu können, wenn Bewerber aufgrund diskriminierender Umstände abgelehnt wurden. Allerdings nutzen einige Scheinbewerber dieses Recht geschickt aus. Wie sich das Bundesarbeitsgericht aktuell zu dem so genannten AGG-Hopping äußert, erklärt uns im Folgenden Rechtsanwalt B. Alexander Koll. [mehr]
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Ratgeber der Woche
Von Rechtsanwalt Artur Korn
Zuviel gezahlten Vorschuss zurück bekommen
Es ist nicht selten, dass ein Anwalt während eines Beratungsmandats Vorschusszahlungen verlangt. Gerade im Fall einer länger währenden Beratung und Auseinandersetzung ist dies nachvollziehbar, hat doch auch der Anwalt laufende Kosten zu tragen. [mehr]
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Mit Frag-einen-Anwalt.de in 1 Stunde zum Ruhepuls
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Neues auf Frag-einen Anwalt.de
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Neues im Ratgeber
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Meinung
Von Rechtsanwalt Robert Hotstegs, LL.M.
Beschluss der Landessynode: männliche Gleichstellungsbeauftragte in der Evangelischen Kirche im Rheinland möglich
Mit dem staatlichen Recht auf der einen Seite und dem kirchlichen Recht (im Rahmen der Selbstverwaltung der Kirchen) auf der anderen Seite verhält es sich wie mit dem Hase und dem Igel bzw. ja den Igeln. Der eine wirkt schneller, der andere ist es (vermeintlich).
Mehr Meinung
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Mandelstamm hat eingebrochen. Er steht vor Gericht. “Eines verstehe ich nicht”, sagt der Richter, “in der Wohnung lagen unverschlossene Wertgegenstände umher. Wieso haben Sie nur solchen wertlosen Krempel mitgenommen?”
Der Einbrecher: “Herr Richter, ich halte es nicht mehr aus! Meine Frau hat mir wirklich schon genug zugesetzt deswegen - und jetzt fangen Sie auch noch damit an!”
Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.de
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Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.
Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.
Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
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Von Sir Francis von Verulam Bacon
Richter sollen bedenken, dass es ihres Amtes ist, das Gesetz auszulegen, nicht Gesetze zu machen oder zu geben. Richter sollten mehr gelehrt als geistreich, mehr ehrwürdig als beifallsüchtig und mehr bedachtsam als zuversichtlich sein. Vor allem ist Rechtschaffenheit ihr Teil und ihre eigentliche Tugend.
justizverhalten.wordpress.com/meine-lieblingszitate-2/
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