 123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!
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Top Thema
Von Rechtsanwältin Doreen Bastian
Streitwert, Gebühren, RVG, Erfolgshonorar, Prozesskostenhilfe - hat man alles schon mal gehört, aber wie soll ein Laie das verstehen?
Viele Menschen scheuen den Besuch beim Anwalt, weil sie Angst vor hohen Kosten haben. Doch was kostet die Beauftragung wirklich? 123recht.de im Gespräch über Kosten und Gebühren mit Rechtsanwältin Doreen Bastian. [mehr]
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Ratgeber der Woche
Von Rechtsanwalt Bernd Fleischer
Die unlautere Zusendung von Werbung
Die Datenschutzgrundverordnung wurde im Mai 2018 wirksam. Seither wurde eine Abmahnwelle befürchtet, die allerdings bislang ausblieb. Dies könnte sich aber zukünftig ändern, da das Amtsgericht Diez sich kürzlich als erstes deutsches Gericht mit Schadensersatzansprüchen aufgrund von unzulässiger Werbung per Mail beschäftigen musste. [mehr]
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Ein Sheriff ist bekannt dafür, dass er in jeder Situation kühlen Kopf bewahrt und alles kommentiert mit: "Das hätte schlimmer kommen können." Eines Tages werden in seinem Revier zwei Deputies zu einem Haus gerufen und finden dort einen Toten und eine Tote im Schlafzimmer. Schusswunden im Gesicht. Im Wohnzimmer liegt ein weiterer Toter, eine Knarre in der Hand, ein Loch im Schädel. "Ups, so wie die Sache hier aussieht, tippe ich auf Doppelmord aus Eifersucht mit anschließendem Selbstmord." Der andere Deputy stimmt zu und schlägt eine Wette vor: "Ich wette, der Alte sagt gleich wieder "es hätte schlimmer kommen können." Der andere geht darauf ein, denn er kann sich nichts schlimmeres vorstellen. Als der Sheriff eintrifft und sich umgesehen hat, meint er: "Doppelmord aus Eifersucht mit anschließendem Selbstmord. Ganz sicher. Es hätte schlimmer kommen können." Der Verlierer wird sauer und fragt den Sheriff: "Was soll das, wieso hätte es schlimmer kommen können? Hier liegen drei Tote!" Darauf der Sheriff: "Wäre der Mann gestern um diese Zeit heimgekommen, dann würde ich jetzt im Schlafzimmer liegen..."
Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.de
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Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.
Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.
Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Auf 123recht.net können Sie jetzt ganz schnell und kostengünstig Ihre neue Datenschutzerklärung generieren und diese auf Ihre Webseite stellen. Unser interaktiver Generator führt Sie Schritt für Schritt und ist im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).
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Von Paul Getty
Wenn man einem Mann trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag überflüssig.
rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=314
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