 123recht.net präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.net Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!
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Top Thema
Von Rechtsanwalt Tim Frühauf
Täter kopieren Profile von Facebook Nutzern und versuchen, persönliche Daten abzugreifen. Was können Betroffene tun? / Identitätsdiebstähle auf Facebook häufen sich. Betrüger kopieren Profilbild und Namen eines Nutzers, erstellen damit ein neues Profil und stellen Nutzern aus der Freundesliste eine Freundschaftsanfrage. Worum geht es dabei genau, worauf sollten Nutzer achten? 123recht.net im Gespräch mit Tim Frühauf, Rechtsanwalt für Internet- und Computerrecht aus Jena. [mehr]
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Ratgeber der Woche
Von Rechtsanwalt Dr. Hermann-Matthias Bröcker, LL.M.
Unternehmer können Gebühren von Banken zurückfordern / Der Bundesgerichtshof hat am 4. Juli 2017 entschieden, dass Unternehmer, die an ihre Bank ein Bearbeitungsentgelt für den Abschluss eines Unternehmerdarlehens gezahlt haben, die Gebühren zurückverlangen können. [mehr]
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Gesetzliche Risiken können schwerwiegende negative Folgen für Ihr Unternehmen haben. Der Leitfaden zur Einführung eines Risikomanagements kann General Counsels unterstützen rechtliche Risiken zu identifizieren, zu beurteilen und zu kontrollieren, bevor sie geschehen.
Mit einem umfassenden Risikomanagement kann der General Counsel eine strategischere Rolle im Unternehmen übernehmen, indem er rechtliche Lösungen schafft, die einen echten Geschäftswert schaffen.
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Neues im Ratgeber
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Meinung
Von Rechtsanwalt Jens Usebach, LL.M.
Der Bundestag stimmt für die Ehe durch homosexuelle Paare / Zukünftig können zwei sich liebende Menschen in Deutschland die Ehe eingehen – das Geschlecht ist dabei egal.
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Hallo Ehepaare,
schon ein gemeinschaftliches Testament gemacht?
Regeln Sie als Ehegatten oder Lebenspartner gemeinschaftlich, was mit Ihrem Erbe passiert.
Auch ohne Kinder ist in den meisten Fällen ein gemeinschaftliches Ehegattentestament sinnvoller als Einzeltestamente der Eheleute.
Setzen Sie den überlebenden Ehepartner als Alleinerben ein oder bestimmen Sie noch weitere Erben.
Der Generator ist für Paare mit Kindern und ohne Kinder geeignet.
Machen Sie Vermächtnisse und setzen Sie einen Testamentsvollstrecker ein. Selbst ist das Paar, ohne Anwalt: Auf geht's!
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"Sie lügen!" erklärt der Kommissar dem Verdächtigen
"Aber nein!" protestiert der. "Ich war wirklich die letzten zwei Februartage in Hamburg." - "Eben!" triumphiert der Kommissar. "Die letzten zwei Tage im Februar gibt es ja gar nicht!"
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Von Ludwig von Mises
“Ein freier Mensch muss es ertragen können, dass seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muss sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.”
Quelle: https://zuercherin.com/15-libertaere-zitate-die-dich-vom-hocker-hauen/
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Wer handelt für Sie, wenn Sie nicht mehr können?
Ob Alter, Krankheit oder Unfall: Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der Sie vertritt und für Sie handeln soll, wenn Sie selbst einmal dazu nicht mehr in der Lage sind.
Auch Ehepartner benötigen eine ausdrückliche Bevollmächtigung! Mit unserem Generator für Ihre individuelle Vorsorgevollmacht können Sie zusätzlich noch eine Betreuungsverfügung ergänzen, um einen gesetzlichen Betreuer ganz sicher auszuschließen.
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