 123recht.net präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.net Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!
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Top Thema
Von Rechtsanwältin Isabelle Wachter
Der Doppelpass - diese Möglichkeiten gibt es / Während der Wahlen zum Verfassungsreferendum in der Türkei wurde verstärkt Kritik an der doppelten Staatsbürgerschaft laut. Ein häufiger Vorwurf: "Rosinenpickerei." Grund genug, die doppelte Staatsbürgerschaft einmal genauer zu betrachten. Was ist das eigentlich und wie funktioniert der Doppelpass in der Praxis? 123recht.net im Interview mit Rechtsanwältin Isabelle Wachter.[mehr]
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Ratgeber der Woche
Von Rechtsanwalt Markus Mingers
Geschädigte Verbraucher im Abgasskandal von VW haben zwei besonders lukrative Möglichkeiten, ihren Schummeldiesel profitabel umzusetzen. Wir verraten, was Verbraucher tun können! / Der VW-Abgasskandal zieht auch knapp zwei Jahre nach Bekanntwerden noch große Kreise. Während in den USA bereits Erfolge für Verbraucher verbucht werden können, werden deutsche Autobesitzer noch mit der Legende „Nachrüstung" hingehalten. [mehr]
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Häufig sind Verträge und wichtige rechtliche Informationen auf verschiedenen Laufwerken oder in E-Mails gespeichert, sodass es den Mitarbeitern der Rechtsabteilung schwer fällt die verstreuten Daten in aussagekräftigen Berichten zusammenzufassen. In dem einstündigen Webinar wird Harm Bavinck von Wolters Kluwer die Bedeutung eines aufschlussreichen Reports erläutern und aufzeigen wie zuverlässige Berichte Ihr Unternehmen vorantreiben können.
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Neues im Ratgeber
Mehr Ratgeber
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Hallo Ehepaare,
schon ein gemeinschaftliches Testament gemacht?
Regeln Sie als Ehegatten oder Lebenspartner gemeinschaftlich, was mit Ihrem Erbe passiert.
Auch ohne Kinder ist in den meisten Fällen ein gemeinschaftliches Ehegattentestament sinnvoller als Einzeltestamente der Eheleute.
Setzen Sie den überlebenden Ehepartner als Alleinerben ein oder bestimmen Sie noch weitere Erben.
Der Generator ist für Paare mit Kindern und ohne Kinder geeignet.
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Vor Gericht: "Für einen Mann in ihrer Stellung scheinen sie aber recht viel Intelligenz zu haben!", meint der Staatsanwalt zum Angeklagten.
"Herr Staatsanwalt, wenn ich hier nicht unter Eid stehen würde, könnte ich ihnen das Kompliment zurückgeben!"
Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.net
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Von Friedrich von Schiller
Der Gedanke Gott weckt einen fürchterlichen Nachbar auf, sein Name heißt Richter.
Quelle: https://www.aphorismen.de/zitat/1366
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Wer handelt für Sie, wenn Sie nicht mehr können?
Ob Alter, Krankheit oder Unfall: Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der Sie vertritt und für Sie handeln soll, wenn Sie selbst einmal dazu nicht mehr in der Lage sind.
Auch Ehepartner benötigen eine ausdrückliche Bevollmächtigung! Mit unserem Generator für Ihre individuelle Vorsorgevollmacht können Sie zusätzlich noch eine Betreuungsverfügung ergänzen, um einen gesetzlichen Betreuer ganz sicher auszuschließen.
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