 123recht.net präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.net Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen und frohe Ostern!
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Top Thema
Von Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Wer hat Anspruch auf staatliche Zuschüsse für Wohnraum? / Wohnraum muss bezahlbar sein. Aber was soll man machen, wenn das Geld auch für eine einfache Wohnung nicht ausreichend ist? Was für Möglichkeiten gibt es? 123recht.net im Interview über Wohngeld mit Rechtsanwalt Jürgen Vasel. [mehr]
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Ratgeber der Woche
Von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
Man unterscheidet im Wohnungseigentumsrecht zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum einerseits, Wohnungseigentum und Teileigentum andererseits. / Man unterscheidet im Wohnungseigentumsrecht zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum einerseits, Wohnungseigentum und Teileigentum andererseits. [mehr]
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Neues im Ratgeber
Mehr Ratgeber
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Meinung
Von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
In den letzten Tagen ist die alte Debatte eines Islamgesetzes für Deutschand (am österreichischen Beispiel) wieder hochgekocht worden.
Mehr Meinung
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Wie wollen Sie medizinisch behandelt werden, wenn Sie selbst nicht mehr frei entscheiden können?
Künstliche Beatmung oder Ernährung, Blutwäsche, Schmerzmittel, Annahme von Organspenden, Wiederbelebung - solche und andere Themen sind Inhalt der Patientenverfügung, genauso wie Wünsche zum Sterbeort oder Beistand. Überlassen Sie nicht anderen die Entscheidung über Sie!
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"Herr Doktor, ich bin nur hier, um mich herzlich zu bedanken."
Arzt: "Äh, sind Sie Patient oder Erbe?"
Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.net
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Von Kurt Tucholsky
Erfahrungen vererben sich nicht - jeder muss sie allein machen.
Quelle: http://www.sasserlone.de/autor/29/kurt.tucholsky/
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Wer handelt für Sie, wenn Sie nicht mehr können?
Ob Alter, Krankheit oder Unfall: Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der Sie vertritt und für Sie handeln soll, wenn Sie selbst einmal dazu nicht mehr in der Lage sind.
Auch Ehepartner benötigen eine ausdrückliche Bevollmächtigung! Mit unserem Generator für Ihre individuelle Vorsorgevollmacht können Sie zusätzlich noch eine Betreuungsverfügung ergänzen, um einen gesetzlichen Betreuer ganz sicher auszuschließen.
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Voll im Bilde
Von Philipp Heinisch

Der neue Messias der SPD
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