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vom 13. Apr, 2017
123recht.de


123recht.net präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.net Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen und frohe Ostern!

Top Thema

Wohngeld für alle?

Von Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Wer hat Anspruch auf staatliche Zuschüsse für Wohnraum? / Wohnraum muss bezahlbar sein. Aber was soll man machen, wenn das Geld auch für eine einfache Wohnung nicht ausreichend ist? Was für Möglichkeiten gibt es? 123recht.net im Interview über Wohngeld mit Rechtsanwalt Jürgen Vasel. [mehr]

Ratgeber der Woche

Eigentumsarten im Wohnungseigentumsrecht

Von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann

Man unterscheidet im Wohnungseigentumsrecht zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum einerseits, Wohnungseigentum und Teileigentum andererseits. / Man unterscheidet im Wohnungseigentumsrecht zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum einerseits, Wohnungseigentum und Teileigentum andererseits. [mehr]

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Neues im Ratgeber

Mehr Ratgeber

Meinung

Für ein Religionsfreiheitsgesetz

Von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann

In den letzten Tagen ist die alte Debatte eines Islamgesetzes für Deutschand (am österreichischen Beispiel) wieder hochgekocht worden.

Mehr Meinung

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Jetzt Patientenverfügung machen!

Wie wollen Sie medizinisch behandelt werden, wenn Sie selbst nicht mehr frei entscheiden können?

Künstliche Beatmung oder Ernährung, Blutwäsche, Schmerzmittel, Annahme von Organspenden, Wiederbelebung - solche und andere Themen sind Inhalt der Patientenverfügung, genauso wie Wünsche zum Sterbeort oder Beistand. Überlassen Sie nicht anderen die Entscheidung über Sie!

Wir leiten Sie Schritt für Schritt durch die Themenbereiche und erläutern die Tragweite Ihrer Entscheidungen. Mit unseren neuen Generatoren für die Patientenverfügung können Sie ganz einfach Verantwortung übernehmen.

Jetzt Patientenverfügung zum Einführungspreis von 29 Euro erstellen!

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Witz der Woche

"Herr Doktor, ich bin nur hier, um mich herzlich zu bedanken."

Arzt: "Äh, sind Sie Patient oder Erbe?"

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.net 

Webfund der Woche

Von Kurt Tucholsky

Erfahrungen vererben sich nicht - jeder muss sie allein machen.

Quelle: http://www.sasserlone.de/autor/29/kurt.tucholsky/ 

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Wer handelt für Sie, wenn Sie nicht mehr können?

Ob Alter, Krankheit oder Unfall: Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der Sie vertritt und für Sie handeln soll, wenn Sie selbst einmal dazu nicht mehr in der Lage sind.

Auch Ehepartner benötigen eine ausdrückliche Bevollmächtigung! 

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Jetzt auch mit digitaler Vollmacht und Totenfürsorge.

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Voll im Bilde

Heinischs grafischer Kommentar

Von Philipp Heinisch

Der neue Messias der SPD