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vom 02. Mär, 2017
123recht.de


123recht.net präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.net Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Top Thema

Zu kalt am Arbeitsplatz?

Von Rechtsanwalt Tobias Michael, LL.M. oec.

Welche Temperaturen müssen Arbeitnehmer bei der Arbeit hinnehmen? / Gerade in den letzten Wochen während der Frostperiode mussten wieder einige Arbeitnehmer zähneklappernd ihre Jobs verrichten. Doch muss das sein, ist man den Sparmaßnahmen des Chefs hilflos ausgeliefert? Rechtsanwalt Tobias Michael beantwortet unsere Fragen. [mehr]

Ratgeber der Woche

Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes

Von Rechtsanwalt Sascha Steidel

Die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses soll nun zum 01.07.2017 in Kraft treten. / Nach dem „UVG“ erhalten Alleinerziehende staatliche Unterhaltsleistungen als sogenannten Unterhaltsvorschuss, wenn sie ein Kind in Ihrem Haushalt erziehen und von dem anderen Elternteil kein Unterhalt zu erlangen ist. [mehr]

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Neues im Ratgeber

Mehr Ratgeber

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Wie wollen Sie medizinisch behandelt werden, wenn Sie selbst nicht mehr frei entscheiden können?

Künstliche Beatmung oder Ernährung, Blutwäsche, Schmerzmittel, Annahme von Organspenden, Wiederbelebung - solche und andere Themen sind Inhalt der Patientenverfügung, genauso wie Wünsche zum Sterbeort oder Beistand. Überlassen Sie nicht anderen die Entscheidung über Sie!

Wir leiten Sie Schritt für Schritt durch die Themenbereiche und erläutern die Tragweite Ihrer Entscheidungen. Mit unseren neuen Generatoren für die Patientenverfügung können Sie ganz einfach Verantwortung übernehmen.

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Witz der Woche

Im Dorf ist die Bank schon zum fünften Mal überfallen worden. Während der Ermittlungen fragt der Polizist den Kassierer:

"Ist Ihnen an dem Täter etwas Außergewöhnliches aufgefallen?"

"Aber ja", sagt der Kassierer. "Der Mann war von Mal zu Mal besser gekleidet."

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.net 

Webfund der Woche

Von Thomas Woodrow Wilson

Die eifrigsten Reformer haben lernen müssen, dass sie sich jeglicher Macht berauben, wenn sie den schwerfälligen Massen zu weit voraneilen.

Quelle: http://www.gutzitiert.de/zitat_autor_thomas_woodrow_wilson_1492.html

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Wer handelt für Sie, wenn Sie nicht mehr können?

Ob Alter, Krankheit oder Unfall: Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der Sie vertritt und für Sie handeln soll, wenn Sie selbst einmal dazu nicht mehr in der Lage sind.

Auch Ehepartner benötigen eine ausdrückliche Bevollmächtigung! 

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Voll im Bilde

Heinischs grafischer Kommentar

Von Philipp Heinisch

Auf den BGH können Bausparkassen bauen