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Anwaltsnewsletter

vom 01. Jul, 2019
123recht.de

###USER_SALUTATION_LAWYER###,

es ist heiß in Deutschland! Wie halten Sie es mit dem Dresscode in Ihrer Kanzlei? Erwarten die Mandanten einen Anwalt mit Schlips und Kragen im Beratungsgespräch? Oder kommt das auf das Rechtsgebiet an? Wir freuen uns über Ihre Erfahrungen und Bilder von Anwälten in Flip Flops :-)

Wir haben anlässlich der Temperaturen unser Interview mit Rechtsanwalt Andreas Orth aus der Hitzeperiode im letzten Jahr noch einmal herausgekramt:

https://www.123recht.de/ratgeber/arbeitsrecht/Darf-ich-in-kurzen-Hosen-zur-Arbeit-__a158736.html

Und egal bei welchem Wetter: Beim Wechsel des Arbeitgebers gibt es einges zu beachten. Rechtsanwalt Elmar Dolscius beantwortete unsere Fragen zur richtigen Verhaltensweise, wenn ein neuer Job winkt:

https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Besonderheiten-beim-Arbeitgeberwechsel-__a158924.html

Ihr 123recht.de Team

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Ratgeberartikel mit juristischen Tipps sind pures Marketing, genauso wie aussagekräftige, laienverständliche und einladende Texte auf der Homepage eines Rechtsanwalts. Aber nicht jedem Anwalt geht das Schreiben leicht von der Hand. Und sich nach dem Tagesgeschäft noch einmal hinsetzen und Artikel verfassen, ist auch nicht immer einfach.

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Zu den Mandaten

Top 5 Neueinsteiger des Monats

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Die Rückfrage des Mandanten

Auf Frag-einen-Anwalt.de und natürlich auch bei Direktanfragen können Mandanten nach der Antwort des Anwalts Rückfragen stellen. Diese Rückfragen sollten sich fairerweise auf die getätigte Beratung und nicht auf neue, nachgeschobene oder völlig veränderte Sachverhalte beziehen. Nicht alle Mandanten aber halten sich daran. Wie sollten Anwälte reagieren, wenn sie mit nachgeschobenen Fragen konfrontiert werden?

Laut Nutzungsbedingungen müssen Anwälte berechtigte Rückfragen wie etwas Verständnisfragen beantworten, neue Fragen hingegen können sie beantworten oder die Bearbeitung ganz verweigern. Wie Sie sich entscheiden sollten hängt vom Fall, dem Umfang und sicher auch vom Einsatz ab. Eine ausführliche Beantwortung aus Kulanz ist genauso möglich wie eine kurze Skizzierung mit Hinweis auf den neuen Sachverhalt. Oder auch die Ablehnung, wenn Ihnen die Rückfrage im vorliegenden Fall als zu ausufernd erscheint.

Art und Umfang der Beantwortung einer Rückfrage hängen immer vom Einzelfall ab. Haben Sie schon eine zeitaufwändige erste Antwort gegeben und läuft es Ihrer Meinung nach aus dem Ruder, dann können Sie auch ein neues Angebot an den Mandanten abgeben. Erklären Sie kurz den Mehraufwand und nutzen Sie die dazugehörige Funktion, um einen zusätzlichen Betrag vorzuschlagen bzw. einzufordern.

Immer beachten sollte man, dass Mandanten ihren Fall schwer einschätzen können und in der ersten Frage auch schon mal Details vergessen. Es macht dann Sinn, auch hinsichtlich der Werbewirkung, hinterhergeschobene Fragen kulanterweise zu berücksichtigen. In den seltensten Fällen handeln Mandanten tatsächlich bösartig und halten Fragen absichtlich zurück, um den Einsatz niedrig zu halten und dann später nachzulegen.

Kennen Sie schon...

die Möglichkeit, auf Frag-einen-Anwalt.de Zusammenfassungen zu schreiben?

Geben Sie nach Beantwortung einer Frage auf Frag-einen-Anwalt.de eine kurze Umschreibung des Inhaltes ein. Sie erleichtern so Lesern die Einordnung, ob der Fall für sie interessant oder relavant ist. Insbesondere auch bei Suchen auf Google kann die Frage mit einer Zusammenfassung besser gefunden und zugeordnet werden.

Neben einem Fließtext können Sie auch Schlüsselwörter bzw. Tags eingeben, die zu dem Fall passen. Gibt ein Ratsuchender diesen Tag in der Seitensuche oder auf Suchmaschinen ein, kann auch dadurch eine bessere Trefferquote und mehr Aurufe Ihrer Fragen generiert werden.

Die Zusammenfassung und Tags können Sie auf der Folgeseite eingeben, nachdem Sie Ihre Antwort auf Frag-einen-Anwalt.de eingestellt haben. Ein kleiner Mehraufwand, der sich lohnt!

Die Top 20 Suchbegriffe

über die Ratsuchende auf 123recht.de gekommen sind

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Wussten Sie schon, ...

dass in Freibädern die Aggression zunimmt und Bademeister teilweise von Sicherheitsdiensten unterstützt werden?

"Unter Hitzestress zeigen sich Menschen feindseliger, unsozialer, reizbarer. Bei unangenehm hohen Temperaturen hupen Autofahrer länger, greifen Polizisten in Trainingssituationen häufiger zur Waffe, sinkt bei Verkäufern im Laden die Hilfsbereitschaft."

So ein Artikel auf Welt.de. Es geht sogar noch weiter: Daten aus 60 Ländern würden den Schluss zulassen, dass mit jedem Grad Celsius Klimaerwärmung die Mordraten um sechs Prozent zunehmen könnten. Alles also eindeutig? Nicht so ganz, wie im Text weiter ausgeführt wird:

https://www.welt.de/wissenschaft/article195964209/Hitze-und-Kriminalitaet-Gibt-es-bei-hohen-Temperaturen-mehr-Gewalt.html

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Wir möchten 123recht.de und Frag-einen-Anwalt.de immer verbessern. Wenn Sie eine gute Idee für uns haben oder mit etwas unzufrieden sind, freuen wir uns auf Ihren Hinweis unter 0511/12356730 oder info@123recht.de.