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vom 24. Jan, 2019
123recht.de


123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Top Thema

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf

Von Rechtsanwältin Claudia Uhr

Was sind die Unterschiede und was ist in Bezug auf Vergütung und Arbeitszeit zu beachten?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2018 entschieden: Bereitschaftszeit zählt zur Arbeitszeit. Geklagt hatte ein belgischer Feuerwehrmann. Was bedeutet das für Ärzte, Feuerwehrleute und Co. hierzulande? Rechtsanwältin Claudia Uhr war so nett, uns Rede und Antwort zu stehen. [mehr]

Ratgeber der Woche

Überwachung des Arbeitnehmers am PC

Von Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter

Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer am Computer überwachen?

Der Blick in den Arbeitsvertrag zeigt: Wer den PC am Arbeitsplatz auch privat nutzen darf, darf nicht überwacht werden. Wer seinem Arbeitnehmer die private Nutzung nicht gestattet, hat dagegen ein Interesse zu wissen, was dieser am Arbeitsplatz tut. Ein Generalverdacht mit Rundumüberwachung ist aber auch da nicht zulässig. [mehr]

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Endlich wieder ruhig schlafen!

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Neues auf Frag-einen Anwalt.de

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Neues im Ratgeber

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Sind Sie z.B. Gewerbetreibender ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit regelmäßigem Beratungsbedarf? 

Der Leistungsumfang der Flatrate umfasst neben der schriftlichen Beratung auf Frag-einen-Anwalt.de auch einen Zugriff auf die Smart Contracts von 123recht.de, einen Inkasso Service auf Erfolgsbasis und Rabatte für die weitere außergerichtliche Tätigkeit.

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Witz der Woche

Ein Mann hat einen Spiegel im Schrank. Eines Nachts wacht er auf, öffnet seinen Schrank und sieht sich selbst im Spiegel. Er ruft sofort die Polizei und sagt ins Telefon: "Kommen Sie schnell, es versteckt sich ein Einbrecher in meinem Schrank."

Nachdem die Polizei angekommen ist und im Schrank nachschaut, sagt der Polizist mit wütender Stimme: "Sind Sie bescheuert. Das kann doch wirklich nicht ihr Ernst sein. Warum haben Sie die Polizei gerufen, wenn bereits ein Polizeibeamter vor Ort ist?"

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.de

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Datenschutzerklärung nach DSGVO jetzt selbst erstellen!

Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.

Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.

Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Auf 123recht.net können Sie jetzt ganz schnell und kostengünstig Ihre neue Datenschutzerklärung generieren und diese auf Ihre Webseite stellen. Unser interaktiver Generator führt Sie Schritt für Schritt und ist im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

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Webfund der Woche

Von Albert Einstein

Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.

lukasmandl.eu/zitate-aus-aller-welt/