Wann übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Risiken einer Klage gegen den Lärm einer Bahn? / Wohnanlieger einer Bahnstrecke mit Güterzugverkehr haben Ansprüche auf Schutz gegen Bahnlärm / An den Schlafraumfenstern vieler Wohnhäuser entlang von Güterzugstrecken überschreitet der Lärm den Grenzwert eines Mischgebietes von gemittelt 54 dB(A). Ihnen steht ein gesetzlicher Anspruch auf Schutz gegen den Lärm zu. [mehr]