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vom 24. Nov, 2016
123recht.de


123recht.net präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.net Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Top Thema

Kündigung der Tagesmutter - und jetzt?

Von Rechtsanwältin Judith Hiller

Wenn die Tagesmutter auf einmal kündigt oder Eltern unzufrieden sind: Das müssen Betroffene wissen. / Die Tagesmutter kündigt fristlos. Darf sie das einfach so, ist der genannte Grund ausreichend? Unabhängig davon stehen die Eltern pötzlich ohne Betreuung da und können nicht zur Arbeit. Was ist zu tun und kann man sich wehren? Worauf müssen Eltern achten, wenn sie selbst der Tagesmutter kündigen wollen? 123recht.net im Gespräch mit Rechtsanwältin Judith Hiller. [mehr]

Ratgeber der Woche

BGH: Kreditgebühren von Bausparkassen unzulässig

Von Rechtsanwalt Jannis Geike

Bankkunden können Rückzahlung für Zahlung bis ins Jahr 2013 verlangen / Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 08.11.2016 (Az. XI ZR 552/15) die Darlehensgebühren von Bausparkassen von Bausparkassen für rechtswidrig erklärt. [mehr]

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Neues im Ratgeber

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Meinung

So verkorkst ist das deutsche Sexualstrafrecht

Von Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens

Wann darf wer mit wem Sex haben - zu den Altersgrenzen zwischen Minderjährigen und Erwachsenen beim Sex / Am 10.11.2016 ist nun das neue Sexualstrafrecht in Kraft getreten. Da ist sie also nun. Die sagenumwobene „Nein hießt Nein Regelung“ oder besser gesagt: „Jede Art von mutmaßlich entgegenstehendem Willen heißt jetzt Nein“. Wer das genau feststellen will, wann man Sex will und wann nicht und woran man das als Richter, der ja dann im Zuge einer Anzeige genau hierüber entscheiden werden muss fest macht  - keine Ahnung.

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Witz der Woche

Ein Freier ist mit den Leistungen der Dame nicht zufrieden und will nicht bezahlen. Sie besteht dagegen auf ihre Bezahlung. Nach einigem Hin und Her landet die Angelegenheit vor Gericht.

Als nun einige Wochen später beide vor dem Gerichtssaal auf den Beginn der Verhandlungen warteten, kam der Richter heraus und sagte: "Wir haben ein Problem. Heute ist Tag der offenen Tür und wir haben eine Schulklasse zu Besuch. Da können wir ein so delikates Thema nicht verhandeln. Daher hätte ich einen Vorschlag - wir machen eine Immobilien-Sache daraus."

Gesagt, getan.

Der Richter fragt: "Herr Angeklagter, bitte erklären Sie uns doch, warum Sie die Miete für die Wohnung nicht bezahlen wollen."

Der Mann antwortet: "Herr Richter, das ist ganz einfach: Erstens war es ein ungepflegter Altbau, zweitens viel zu feucht und drittens waren die Räume zu groß."

Darauf der Richter: "Das sind ja harte Anschuldigungen. Was hat die Vermieterin dazu zu sagen?"

Die Frau entgegnet: "Das es sich um einen Altbau handelt, hat er gesehen, bevor er eingezogen ist. Feucht geworden ist die Wohnung erst, nachdem er eingezogen war. Und was bitteschön kann ich dafür, wenn er so kleine Möbel hat!?!"

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.net 

Webfund der Woche

Von George Santayana, Philosoph und Schriftsteller

Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnert, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen.

https://gegenwartdervergangenheit.wordpress.com/ablauf/zitate/

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Voll im Bilde

Heinischs grafischer Kommentar

Von Philipp Heinisch

Weihnachten mit Godzilla