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vom 23. Apr, 2026
123recht.de


123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß!

Top Thema

Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf

Von Rechtsanwalt Johannes Kromer

Der Erwerb einer Immobilie ist oft ein einschneidendes Erlebnis und für viele die Erfüllung eines Traums. Umso bitterer ist dann, wenn sich nach dem Kauf Mängel am Haus oder an der Wohnung herausstellen. 123recht.de hat mit Herrn Rechtsanwalt Johannes Kromer gesprochen, der als Berater von Käufern, Verkäufern und Immobilienmaklern häufig mit diesen Themen zu tun hat. [mehr]

Ratgeber der Woche

Irrtümer beim Aufhebungsvertrag – Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen sollten

Von Rechtsanwalt Dr. Jens Usebach, LL.M.

In der Praxis bietet ein Aufhebungsvertrag Flexibilität und Vorteile (schnelles Ende ohne Kündigungsfristen oder Gerichtsprozess). Dennoch gibt es viele Missverständnisse und Irrtümer – sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern. Im Folgenden klären wir die häufigsten Irrtümer auf und stellen klar, was wirklich gilt. [mehr]

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Pflegegrad selbst berechnen

Haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen? 
Ist Ihr Pflegegrad zu niedrig?

Bei einer Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen oder der pflegebedürftigen Person finanzielle Leistungen von der Pflegekasse zu. Hierfür ist die Anerkennung eines Pflegegrades erforderlich.

Durchschnittlich werden 30 % der Anträge auf Anerkennung eines Pflegegrades in der Erstbegutachtung durch die Pflegekassen abgelehnt oder abweichend beschieden. Bei Höherstufungsanträgen liegt diese Quote sogar bei über 50%.

Denn die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen wissen oft gar nicht, worauf es bei der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ankommt und welcher Pflegegrad ihnen tatsächlich zusteht. Zudem ist der Prozess bis zum anerkannten Pflegegrad zeitaufwendig und papierlastig.

Wir ändern das
Bei unserem Partner Goodright klicken Sie sich kostenlos durch die Fragen, die auch in der offiziellen Begutachtung gestellt werden. Die Prüfung ist verständlich aufbereitet, Sie berechnen Ihren Pflegegrad selbst. Mit dem kostenlosen Gutachten über Ihren Pflegegrad können Sie diesen im Anschluss direkt und ohne Aufwand bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Darum lohnt es sich für Sie
Durch dieses unabhängige Pflegegrad-Gutachten starten Sie gut vorbereitet in die Anerkennung eines Pflegegrades: Sie wissen bereits genau, welche Fragen Ihnen der Prüfer stellt und haben auch eine Einschätzung, welche Pflegegrad Ihnen voraussichtlich zusteht. Bereits bei Pflegegrad 1 können Sie etwa Unterstützungsleistungen in Höhe von 1.500 EUR pro Jahr beanspruchen! Der Service der Goodright ist dabei für Sie kostenlos.

Jetzt Pflegegrad prüfen

Neues auf Frag-einen-Anwalt.de

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Neues im Ratgeber

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Rechtsberatung Flatrate

Auf Frag-einen-Anwalt.de können Ratsuchende jetzt auch eine Flatrate für unbegrenzte Rechtsfragen buchen.

Sind Sie z.B. Gewerbetreibender ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit regelmäßigem Beratungsbedarf? 

Der Leistungsumfang der Flatrate umfasst neben der schriftlichen Beratung auf Frag-einen-Anwalt.de auch einen Zugriff auf die Smart Contracts von 123recht.de, einen Inkasso Service auf Erfolgsbasis und Rabatte für die weitere außergerichtliche Tätigkeit.

Weitere Infos zur Rechtsberatung Flatrate

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Witz der Woche

Drei unterhalten sich darüber, was sie mit ihrem Weihnachtsgeld machen werden.
Der Erste sagt: "Ich arbeite bei der Deutschen Bank, vom Weihnachtsgeld kaufe ich mir ein Auto und fahre vom dem Rest in den Urlaub!"
Der Zweite sagt: "Ich arbeite bei Daimler, vom Weihnachtsgeld lasse ich mein Schwimmbad ausbauen und mache mit dem Rest eine Weltreise!"
Der Dritte sagt: "Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und kaufe mir von meinem Weihnachtsgeld einen Pullover!"
Die anderen fragen darauf hin: "Und der Rest?"
Der Dritte sagt: "Den Rest geben mir meine EItern dazu!!!" 

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Datenschutzerklärung nach DSGVO jetzt selbst erstellen!

Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.

Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.

Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Auf 123recht.de können Sie jetzt ganz schnell und kostengünstig Ihre neue Datenschutzerklärung generieren und diese auf Ihre Webseite stellen. Unser interaktiver Generator führt Sie Schritt für Schritt und ist im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

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Webfund der Woche

Von Indira Gandhi

Durch die Gasse der Vorurteile muss die Wahrheit ständig Spießruten laufen.

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