Ein Pathologe (P) sitzt bei einer Gerichtsverhandlung im Zeugenstand.
Der verteidigende Anwalt (A) darf ihn nun befragen:

A: Herr Doktor, wie viele Autopsien haben Sie an Toten vorgenommen?
P: Alle meine Autopsien nehme ich an Toten vor.

A: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?
P: Die Autopsie begann gegen 8:00 Uhr.

A: Der Betreffende war zu diesem Zeitpunkt tot?
P: Nein, er saß auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere...

A: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?
P: Nein.

A: Haben Sie den Blutdruck gemessen?
P: Nein.

A: Haben Sie die Atmung geprüft?
P: Nein.

A: Ist es also möglich, dass der Betreffende noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?
P: Nein.

A: Wie können Sie so sicher sein, Doktor?
P: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.

A: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
P: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und jetzt irgendwo als Anwalt praktiziert.