 123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!
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Top Thema
Von Rechtsanwalt Axel Doering
Wer Pakete empfangen will, kann für die Zeit der Abwesenheit einen Ablegeort beim Paketdienst nennen. Dort kann das Paket dann auch bei Abwesenheit des Empfängers zugestellt werden. Doch was ist, wenn man eine Nachricht über die Zustellung bekommt, das Paket aber nicht am Ablegeort zu finden ist? Wie sollte man vorgehen und wer haftet für den Verlust? Rechtsanwalt Axel Doering erläutert im Interview mit 123recht.de, worauf Empfänger achten sollten. [mehr]
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Ratgeber der Woche
Von Rechtsanwalt Matthias Richter
Die scheinbar willkürlichen Entscheidungen in der Corona-Pandemie gehen in die nächste Runde. Alles scheint zielgerichtet darauf zugeschnitten, die Menschen in die Impfung zu treiben, denn das scheint - trotz aller bekannten Unzulänglichkeiten der Impfung - das Lieblingskind der hiesigen Politik zu sein. Diesmal dreht man das Rädchen am Genesenenstatus ein bisschen weiter an. [mehr]
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Haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen?
Ist Ihr Pflegegrad zu niedrig?
Bei einer Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen oder der pflegebedürftigen Person finanzielle Leistungen von der Pflegekasse zu. Hierfür ist die Anerkennung eines Pflegegrades erforderlich.
Durchschnittlich werden 30 % der Anträge auf Anerkennung eines Pflegegrades in der Erstbegutachtung durch die Pflegekassen abgelehnt oder abweichend beschieden. Bei Höherstufungsanträgen liegt diese Quote sogar bei über 50%.
Denn die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen wissen oft gar nicht, worauf es bei der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ankommt und welcher Pflegegrad ihnen tatsächlich zusteht. Zudem ist der Prozess bis zum anerkannten Pflegegrad zeitaufwendig und papierlastig.
Wir ändern das Bei unserem Partner Goodright klicken Sie sich kostenlos durch die Fragen, die auch in der offiziellen Begutachtung gestellt werden. Die Prüfung ist verständlich aufbereitet, Sie berechnen Ihren Pflegegrad selbst. Mit dem kostenlosen Gutachten über Ihren Pflegegrad können Sie diesen im Anschluss direkt und ohne Aufwand bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Darum lohnt es sich für Sie Durch dieses unabhängige Pflegegrad-Gutachten starten Sie gut vorbereitet in die Anerkennung eines Pflegegrades: Sie wissen bereits genau, welche Fragen Ihnen der Prüfer stellt und haben auch eine Einschätzung, welche Pflegegrad Ihnen voraussichtlich zusteht. Bereits bei Pflegegrad 1 können Sie etwa Unterstützungsleistungen in Höhe von 1.500 EUR pro Jahr beanspruchen! Der Service der Goodright ist dabei für Sie kostenlos.
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Neues auf Frag-einen-Anwalt.de
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Meinung
Von Rechtsanwalt Stefan Musiol
Systematische, agressiv-psychopathologische Nachstellungen können für die Opfer massive Einschränkungen ihrer beruflichen Tätigkeit und des Privatlebens bedeuten, bis hin zu einem weitgehenden Verlust der Bewegungsfreiheit.
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Meinung
Von Rechtsanwalt Jens Usebach, LL.M.
Arbeitnehmer werden nur nach Leistung und Verhalten bewertet und dürfen nicht wegen eines Grundes in § 1 AGG (Rasse, ethnischen Herkunft, Geschlechts, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alters oder sexuellen Identität) benachteiligt werden.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de können Ratsuchende jetzt auch eine Flatrate für unbegrenzte Rechtsfragen buchen.
Sind Sie z.B. Gewerbetreibender ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit regelmäßigem Beratungsbedarf?
Der Leistungsumfang der Flatrate umfasst neben der schriftlichen Beratung auf Frag-einen-Anwalt.de auch einen Zugriff auf die Smart Contracts von 123recht.de, einen Inkasso Service auf Erfolgsbasis und Rabatte für die weitere außergerichtliche Tätigkeit.
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Aus einem Polizeiprotokoll: "...dann durchfuhr ich mit hohem Tempo die Kurve, geriet über die Fahrbahn hinaus, durchbrach einen Gartenzaun, raste durch mehrere Blumenbeete, überschlug mich dreimal - und dann verlor ich die Gewalt über meinen Wagen."
Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.de
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Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.
Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.
Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
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Von Werner K. Heisenberg
Die Wirklichkeit, von der wir sprechen können, ist nie die Wirklichkeit an sich.
anwaltskanzlei-hildebrandt.net/zitate/
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