 123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!
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Top Thema
Von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
Manchmal stechen auf dem Immobilienmarkt Häuser mit auffällig günstigen Preisen hervor. Einige von ihnen stehen auf so genannten Erbpachtgrundstücken. Doch was bedeutet das eigentlich und worauf müssen Käufer achtgeben? Wir haben bei Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann nachgefragt. [mehr]
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Ratgeber der Woche
Von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
Ein großes Problem in der Kommunikation sind die Automatismen im Sprachgebrauch. Was schon den Eltern locker von den Lippen ging, bekommt man nicht so leicht wieder abgewöhnt. Viele Wörter sind vorbelastet, nicht nur die im Zentrum der alltäglichen Diskussion stehenden. Warum ist "dämlich" immer noch negativ besetzt, "herrlich" aber positiv? Vielleicht lassen wir uns auch hier noch etwas Besseres einfallen. [mehr]
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Haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen?
Ist Ihr Pflegegrad zu niedrig?
Bei einer Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen oder der pflegebedürftigen Person finanzielle Leistungen von der Pflegekasse zu. Hierfür ist die Anerkennung eines Pflegegrades erforderlich.
Durchschnittlich werden 30 % der Anträge auf Anerkennung eines Pflegegrades in der Erstbegutachtung durch die Pflegekassen abgelehnt oder abweichend beschieden. Bei Höherstufungsanträgen liegt diese Quote sogar bei über 50%.
Denn die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen wissen oft gar nicht, worauf es bei der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ankommt und welcher Pflegegrad ihnen tatsächlich zusteht. Zudem ist der Prozess bis zum anerkannten Pflegegrad zeitaufwendig und papierlastig.
Wir ändern das Bei unserem Partner Goodright klicken Sie sich kostenlos durch die Fragen, die auch in der offiziellen Begutachtung gestellt werden. Die Prüfung ist verständlich aufbereitet, Sie berechnen Ihren Pflegegrad selbst. Mit dem kostenlosen Gutachten über Ihren Pflegegrad können Sie diesen im Anschluss direkt und ohne Aufwand bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Darum lohnt es sich für Sie Durch dieses unabhängige Pflegegrad-Gutachten starten Sie gut vorbereitet in die Anerkennung eines Pflegegrades: Sie wissen bereits genau, welche Fragen Ihnen der Prüfer stellt und haben auch eine Einschätzung, welche Pflegegrad Ihnen voraussichtlich zusteht. Bereits bei Pflegegrad 1 können Sie etwa Unterstützungsleistungen in Höhe von 1.500 EUR pro Jahr beanspruchen! Der Service der Goodright ist dabei für Sie kostenlos.
Jetzt Pflegegrad prüfen
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Meinung
Von Rechtsanwalt Jens Usebach, LL.M.
Ein 15-jähriger Schüler fährt demnächst auf Klassenfahrt. Er ist schwul und hat sich in der Schule geoutet. Er möchte gern mit seinen „Freundinnen“ auf ein Zimmer in der Unterkunft der Klassenfahrt. Mit den männlichen Schulkameraden kommt er – vermutlich der Pubertät geschuldet – nicht klar und fühlt sich von diesen gemobbt.
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Meinung
Von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Der tägliche Handygebrauch von Schülern ist sicherlich ein alltägliches Problem in der heutigen Welt, für Lehrer, Eltern und nicht zuletzt Schülern. So musste auch das Verwaltungsgericht Berlin darüber entscheiden, wobei es um eine Fortsetzungsfeststellungsklage ging, also eine Klage auf Feststellung, dass eine Maßnahme der Schule in der Vergangenheit rechtswidrig war.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de können Ratsuchende jetzt auch eine Flatrate für unbegrenzte Rechtsfragen buchen.
Sind Sie z.B. Gewerbetreibender ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit regelmäßigem Beratungsbedarf?
Der Leistungsumfang der Flatrate umfasst neben der schriftlichen Beratung auf Frag-einen-Anwalt.de auch einen Zugriff auf die Smart Contracts von 123recht.de, einen Inkasso Service auf Erfolgsbasis und Rabatte für die weitere außergerichtliche Tätigkeit.
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Erwin zu seinem Freund: “Heute habe ich das Dämlichste für dieses Jahr gemacht: Ich hatte an einer Ampel telefoniert und die Polizei zu spät gesehen. Aus Reflex habe ich mein Handy nach hinten geworfen.” - “Und was war daran so dämlich?” - “Ich fahre ein Cabrio.”
Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.de
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Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.
Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.
Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Auf 123recht.de können Sie jetzt ganz schnell und kostengünstig Ihre neue Datenschutzerklärung generieren und diese auf Ihre Webseite stellen. Unser interaktiver Generator führt Sie Schritt für Schritt und ist im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).
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Von Fernán Caballero
Sei gerecht, bevor du großzügig bist; sei menschlich, bevor Du gerecht bist.
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