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Anwaltsnewsletter

vom 14. Jan, 2016
123recht.de

###USER_SALUTATION_LAWYER###,

das große Redesign Ihres Menüs auf 123recht.net und Frag-einen-Anwalt.de steht noch aus. Trotzdem arbeiten wir bereits jetzt daran, einige wichtige Menüseiten für Mobilgeräte zu optimieren. Die Startseite, Rechnungen, Einstellungen und die Direktanfrage etwa werden sich dann auch bequem mit dem Telefon oder vergleichbaren kleineren Displays navigieren lassen. 

Zusätzlich werten wir momentan Ihre verfügbaren Statistiken auf. In Kürze können Sie z.B Ihre Profilaufrufe mittels anschaulicher Diagramme genau analysieren: Von welchen Seiten kommen die Mandanten auf Ihr Profil, welche Antworten auf Frag-einen-Anwalt.de haben die meisten Aufrufe und vieles mehr.

Wir wünschen einen erfolgreichen Monat!

Ihr 123recht.net Team

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Maklerrecht auf Frag-einen-Anwalt.de

Kann man Maklerverträge widerrufen? Was ist mit dem Bestellerprinzip? Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt "Maklerrecht" können auf Frag-einen-Anwalt.de jetzt auch Fragen beantworten, die in den Rechtsgebieten "Hauskauf & Immobilien & Grundstücke" oder "Vertragsrecht" eingestellt wurden.

Wenn Sie also den Schwerpunkt Maklerrecht haben, können Sie unter "Persönliche Einstellungen" und dann "E-Mail und SMS Benachrichtigungen" Ihre Benachrichtigungen für neue Fragen anpassen.

Kennen Sie schon...

die Möglichkeiten, Titel wie Dr., LL.M., MBA oder andere direkt in Ihr Profil eingeben zu können?

Auch Fachanwaltschaften werden mittlerweile gesondert bei Ihrem Namen ausgewiesen. 

Geben Sie die Titel bitte auf der Menüseite "Persönliche Einstellungen" und dann "Name/Adresse/Persönliche Angaben" ein. Fehlende Titel können Sie ebenfalls direkt dort beantragen.

Fachanwaltschaften geben Sie bitte unter "Schwerpunkte / Fachanwaltschaften" an. 

Titel und Fachanwaltschaften werden dann übrigens auch auf Ihren Signaturen unter Ihren Antworten auf Frag-einen-Anwalt.de ergänzt.

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über die Ratsuchende auf 123recht.net gekommen sind

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Wussten Sie schon, ...

dass Facebook es nicht akzeptieren will, Erben Zugriff auf das Facebook-Konto Verstorbener geben zu müssen?

Das Landgericht Berlin hatte entschieden: Der Vertrag mit dem Sozialen Netzwerk gehört zum Erbe. Facebook ist dagegen in Berufung gegangen, da es sich um die Privatssphäre Dritter sorgt, auf die die Erben dann ebenfalls Zugriff hätten.

www.zeit.de

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Haben Sie Kritik oder Anregungen für uns?

Wir möchten 123recht.net und Frag-einen-Anwalt.de immer verbessern. Wenn Sie eine gute Idee für uns haben oder mit etwas unzufrieden sind, freuen wir uns auf Ihren Hinweis unter 0511/12356730 oder info@123recht.net.