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vom 04. Mai, 2023
123recht.de


123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß!

Top Thema

Fallstricke beim Mietwagen

Von Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Egal ob beruflich notwendig oder privat, Mietwagen erfreuen sich großer Beliebtheit. Was müssen Mieter dabei alles beachten, wer darf dann überhaupt damit fahren? Was gilt im Schadensfall und kann man mit einem Mietwagen auch einfach ins Ausland fahren? Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari gibt im Interview mit 123recht.de Auskunft, was es beim Autoverleih zu beachten gibt. [mehr]

Ratgeber der Woche

Energy-Drink wirbt mit verbotener Gesundheitswerbung

Von Rechtsanwalt Bernd Fleischer

Das Landgericht Hamburg hat jüngst die Werbung eines Getränkeherstellers für unzulässig erklärt. Diesem ist es künftig untersagt, ein Pul­ver zur Zu­be­rei­tung von En­er­gy-Drinks mit der Aus­sa­ge zu bewer­ben, das Ge­tränk ver­lei­he „Kon­zen­tra­ti­ons- und Leis­tungs­fä­hig­keit" (Urteil vom 19.01.2023 – 312 O 256/21).  [mehr]

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Pflegegrad selbst berechnen

Haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen? 
Ist Ihr Pflegegrad zu niedrig?

Bei einer Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen oder der pflegebedürftigen Person finanzielle Leistungen von der Pflegekasse zu. Hierfür ist die Anerkennung eines Pflegegrades erforderlich.

Durchschnittlich werden 30 % der Anträge auf Anerkennung eines Pflegegrades in der Erstbegutachtung durch die Pflegekassen abgelehnt oder abweichend beschieden. Bei Höherstufungsanträgen liegt diese Quote sogar bei über 50%.

Denn die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen wissen oft gar nicht, worauf es bei der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ankommt und welcher Pflegegrad ihnen tatsächlich zusteht. Zudem ist der Prozess bis zum anerkannten Pflegegrad zeitaufwendig und papierlastig.

Wir ändern das
Bei unserem Partner Goodright klicken Sie sich kostenlos durch die Fragen, die auch in der offiziellen Begutachtung gestellt werden. Die Prüfung ist verständlich aufbereitet, Sie berechnen Ihren Pflegegrad selbst. Mit dem kostenlosen Gutachten über Ihren Pflegegrad können Sie diesen im Anschluss direkt und ohne Aufwand bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Darum lohnt es sich für Sie
Durch dieses unabhängige Pflegegrad-Gutachten starten Sie gut vorbereitet in die Anerkennung eines Pflegegrades: Sie wissen bereits genau, welche Fragen Ihnen der Prüfer stellt und haben auch eine Einschätzung, welche Pflegegrad Ihnen voraussichtlich zusteht. Bereits bei Pflegegrad 1 können Sie etwa Unterstützungsleistungen in Höhe von 1.500 EUR pro Jahr beanspruchen! Der Service der Goodright ist dabei für Sie kostenlos.

Jetzt Pflegegrad prüfen

Neues auf Frag-einen-Anwalt.de

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Meinung

Rechtswidrige Vorgehensweise der Polizei bei 1. Mai Demo in Hamburg

Von Rechtsanwältin Linda Blunk

An sich wollte ich heute einfach nur meine solidarische Anwesenheit und Teilnahme für den Protest gegen die teilweise absurd anmutenden Auswüchse des Kapitalismus bekunden und begab mich deswegen zu der 1. Mai Demonstration "Das System ist die Krise, Anarchismus in die Offensive", die in Hamburg vor den Toren des Hagenbecks Tierpark stattfinden sollte.

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Rechtsberatung Flatrate

Auf Frag-einen-Anwalt.de können Ratsuchende jetzt auch eine Flatrate für unbegrenzte Rechtsfragen buchen.

Sind Sie z.B. Gewerbetreibender ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit regelmäßigem Beratungsbedarf? 

Der Leistungsumfang der Flatrate umfasst neben der schriftlichen Beratung auf Frag-einen-Anwalt.de auch einen Zugriff auf die Smart Contracts von 123recht.de, einen Inkasso Service auf Erfolgsbasis und Rabatte für die weitere außergerichtliche Tätigkeit.

Weitere Infos zur Rechtsberatung Flatrate

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Witz der Woche

Fängt ein Polizist einen Räuber. Sagt der Räuber: "Oh, ich habe am Tatort noch meine Mütze liegen gelassen, darf ich schnell hingehen und sie holen?" Sagt der Polizist: "Nee nee nee, so dumm bin ich nicht, ICH gehe sie holen und du bleibst hier."

 

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.de

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Datenschutzerklärung nach DSGVO jetzt selbst erstellen!

Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.

Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.

Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Auf 123recht.de können Sie jetzt ganz schnell und kostengünstig Ihre neue Datenschutzerklärung generieren und diese auf Ihre Webseite stellen. Unser interaktiver Generator führt Sie Schritt für Schritt und ist im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

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Webfund der Woche

Von William Shakespeare

Zweifel sind Verräter, sie rauben uns, was wir gewinnen können, wenn wir nur einen Versuch wagen.   

1000-zitate.de/autor/William+Shakespeare/