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vom 16. Mär, 2023
123recht.de


123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß!

Top Thema

Die betriebliche Altersversorgung

Von Rechtsanwalt Volkan Ulukaya

Immer mehr Rentner bei gleichzeitig sinkenden, einzahlenden Arbeitnehmern belasten die Rentenkassen zukünftig noch stärker als bisher. Ist die betriebliche Altersversorgung eine zusätzliche sinnvolle Alternative, um den Lebensabend finanziell zu sichern? Welche Arten gibt es davon und was müssen Arbeitnehmer beachten? Rechtsanwalt Volkan Ulukaya erläutert im Interview mit 123recht.de, was Sie wissen müssen. [mehr]

Ratgeber der Woche

Widerspruch beim Pflegegrad - Was Sie wissen sollten

Von 123recht.de

Sie sind pflegebedürftig, aber der Pflegegrad wurde von der Pflegekasse abgelehnt? Was gilt es zu beachten beim Einlegen eines Widerspruchs und wie läuft der weitere Prozess ab? [mehr]

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Pflegegrad selbst berechnen

Haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen? 
Ist Ihr Pflegegrad zu niedrig?

Bei einer Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen oder der pflegebedürftigen Person finanzielle Leistungen von der Pflegekasse zu. Hierfür ist die Anerkennung eines Pflegegrades erforderlich.

Durchschnittlich werden 30 % der Anträge auf Anerkennung eines Pflegegrades in der Erstbegutachtung durch die Pflegekassen abgelehnt oder abweichend beschieden. Bei Höherstufungsanträgen liegt diese Quote sogar bei über 50%.

Denn die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen wissen oft gar nicht, worauf es bei der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ankommt und welcher Pflegegrad ihnen tatsächlich zusteht. Zudem ist der Prozess bis zum anerkannten Pflegegrad zeitaufwendig und papierlastig.

Wir ändern das
Bei unserem Partner Goodright klicken Sie sich kostenlos durch die Fragen, die auch in der offiziellen Begutachtung gestellt werden. Die Prüfung ist verständlich aufbereitet, Sie berechnen Ihren Pflegegrad selbst. Mit dem kostenlosen Gutachten über Ihren Pflegegrad können Sie diesen im Anschluss direkt und ohne Aufwand bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Darum lohnt es sich für Sie
Durch dieses unabhängige Pflegegrad-Gutachten starten Sie gut vorbereitet in die Anerkennung eines Pflegegrades: Sie wissen bereits genau, welche Fragen Ihnen der Prüfer stellt und haben auch eine Einschätzung, welche Pflegegrad Ihnen voraussichtlich zusteht. Bereits bei Pflegegrad 1 können Sie etwa Unterstützungsleistungen in Höhe von 1.500 EUR pro Jahr beanspruchen! Der Service der Goodright ist dabei für Sie kostenlos.

Jetzt Pflegegrad prüfen

Neues auf Frag-einen-Anwalt.de

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Meinung

Deutschkenntnisse im Arbeitsverhältnis – Diskriminierung von Ausländern durch Aufforderung zum Deutschkurs?

Von Rechtsanwalt Jens Usebach, LL.M.

Ein Anspruch aus § 15 Abs. 2 AGG müsste begründet sein.Zunächst müsste der persönliche Anwendungsbereich des AGG eröffnet sein. Arbeitnehmer: Dies ist bei einer Beschäftigten nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG der Fall. Bewerber: Dies ist bei einem Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 AGG der Fall.

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Rechtsberatung Flatrate

Auf Frag-einen-Anwalt.de können Ratsuchende jetzt auch eine Flatrate für unbegrenzte Rechtsfragen buchen.

Sind Sie z.B. Gewerbetreibender ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit regelmäßigem Beratungsbedarf? 

Der Leistungsumfang der Flatrate umfasst neben der schriftlichen Beratung auf Frag-einen-Anwalt.de auch einen Zugriff auf die Smart Contracts von 123recht.de, einen Inkasso Service auf Erfolgsbasis und Rabatte für die weitere außergerichtliche Tätigkeit.

Weitere Infos zur Rechtsberatung Flatrate

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Witz der Woche

Der Zollbeamte stoppt den Brummifahrer: "Was haben Sie geladen?" "Anti-Baby-Pillen." Misstrauisch hebt der Beamte die Plane: "Na hören Sie mal, da sitzen ja lauter Frauen mit dicken Bäuchen drin!" "Ach, hab ich fast vergessen: Heute fahr' ich die Reklamationen!"

 

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.de

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Datenschutzerklärung nach DSGVO jetzt selbst erstellen!

Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.

Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.

Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Auf 123recht.de können Sie jetzt ganz schnell und kostengünstig Ihre neue Datenschutzerklärung generieren und diese auf Ihre Webseite stellen. Unser interaktiver Generator führt Sie Schritt für Schritt und ist im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

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Webfund der Woche

Von Aron Burr, 1756 - 1836, Jurist

Recht ist, was keck behauptet und überzeugend vertreten wird.

www.kanzlei-borschel.de