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vom 13. Jan, 2022
123recht.de


123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Top Thema

Bewerbung bei der Polizei? Was tun, wenn der Traum vom Polizisten geplatzt ist?

Von Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

Der Beruf als Polizist erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Seit Jahren steigend die Bewerbungszahlen. Natürlich kann auch hier nicht jedem Bewerber ein Platz zugewiesen werden. Was kann man daher tun, wenn die Bewerbung abgewiesen wird? Hat man eine Chance trotzdem einen Platz zu bekommen? Lohnt sich eine Klage? 123Recht.de im Interview mit Rechtsanwalt und Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer. [mehr]

Ratgeber der Woche

Booster sind völkerrechtswidrig

Von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann

Rechtliche Erwägungen zu einer proportionalen Reaktion auf eine Rechtsverletzung oder eine Gefahr lassen sich bis in die ältesten Rechtskulturen zurückverfolgen. Drei Quellströme werden hierfür genannt: der Gedanke der Beschränkung der vergeltenden Gerechtigkeit (iustitia vindicativa) auf proportionale Tatvergeltung, das Postulat der zuteilenden Gerechtigkeit (iustitia distributiva) und drittens die Vorstellung, dass das Recht dem Nutzen des Einzelnen oder der Gesellschaft zu dienen habe, [mehr]

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Pflegegrad selbst berechnen

Haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen? 
Ist Ihr Pflegegrad zu niedrig?

Bei einer Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen oder der pflegebedürftigen Person finanzielle Leistungen von der Pflegekasse zu. Hierfür ist die Anerkennung eines Pflegegrades erforderlich.

Durchschnittlich werden 30 % der Anträge auf Anerkennung eines Pflegegrades in der Erstbegutachtung durch die Pflegekassen abgelehnt oder abweichend beschieden. Bei Höherstufungsanträgen liegt diese Quote sogar bei über 50%.

Denn die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen wissen oft gar nicht, worauf es bei der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ankommt und welcher Pflegegrad ihnen tatsächlich zusteht. Zudem ist der Prozess bis zum anerkannten Pflegegrad zeitaufwendig und papierlastig.

Wir ändern das
Bei unserem Partner Goodright klicken Sie sich kostenlos durch die Fragen, die auch in der offiziellen Begutachtung gestellt werden. Die Prüfung ist verständlich aufbereitet, Sie berechnen Ihren Pflegegrad selbst. Mit dem kostenlosen Gutachten über Ihren Pflegegrad können Sie diesen im Anschluss direkt und ohne Aufwand bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Darum lohnt es sich für Sie
Durch dieses unabhängige Pflegegrad-Gutachten starten Sie gut vorbereitet in die Anerkennung eines Pflegegrades: Sie wissen bereits genau, welche Fragen Ihnen der Prüfer stellt und haben auch eine Einschätzung, welche Pflegegrad Ihnen voraussichtlich zusteht. Bereits bei Pflegegrad 1 können Sie etwa Unterstützungsleistungen in Höhe von 1.500 EUR pro Jahr beanspruchen! Der Service der Goodright ist dabei für Sie kostenlos.

Jetzt Pflegegrad prüfen

Neues auf Frag-einen-Anwalt.de

Mehr Fragen

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Rechtsberatung Flatrate

Auf Frag-einen-Anwalt.de können Ratsuchende jetzt auch eine Flatrate für unbegrenzte Rechtsfragen buchen.

Sind Sie z.B. Gewerbetreibender ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit regelmäßigem Beratungsbedarf? 

Der Leistungsumfang der Flatrate umfasst neben der schriftlichen Beratung auf Frag-einen-Anwalt.de auch einen Zugriff auf die Smart Contracts von 123recht.de, einen Inkasso Service auf Erfolgsbasis und Rabatte für die weitere außergerichtliche Tätigkeit.

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Witz der Woche

Ein Mann reibt an einer Flasche und plötzlich kommt ein Flaschengeist heraus: „Du hast 3 Wünsche frei.“

Da sagt der Mann: „Mich hat neulich wieder ein Anwalt über den Tisch gezogen. Deshalb ist mein erster Wunsch eine Welt ohne Anwälte. Mein zweiter Wunsch ist, dass ich der reichste Mann der Welt bin.“

Da unterbricht der Flaschengeist: „Sorry, du hast keinen Wunsch mehr übrig“.

Da sagt der Mann: „Moment mal. Du hast gesagt 3 Wünsche.“

Der Flaschengeist schmunzelt: „Tja, verklag mich doch.“

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.de

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Datenschutzerklärung nach DSGVO jetzt selbst erstellen!

Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.

Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.

Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Auf 123recht.de können Sie jetzt ganz schnell und kostengünstig Ihre neue Datenschutzerklärung generieren und diese auf Ihre Webseite stellen. Unser interaktiver Generator führt Sie Schritt für Schritt und ist im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

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Webfund der Woche

Von Charles-Pierre Baudelaire

Es ist bedauerlich, dass man unter den Menschenrechten das Recht vergessen hat, sich selbst zu widersprechen.

kanzlei-borschel.de/service/zitate.html