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vom 05. Mär, 2020
123recht.de


123recht.de präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.de Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Top Thema

Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf

Von Rechtsanwalt Johannes Kromer

Was können Käufer bei verschwiegenen Mängeln an der Immobilie tun?

Der Erwerb einer Immobilie ist oft ein einschneidendes Erlebnis und für viele die Erfüllung eines Traums. Umso bitterer ist dann, wenn sich nach dem Kauf Mängel am Haus oder an der Wohnung herausstellen. 123recht.de hat mit Herrn Rechtsanwalt Johannes Kromer gesprochen, der als Berater von Käufern, Verkäufern und Immobilienmaklern häufig mit diesen Themen zu tun hat.  [mehr]

Ratgeber der Woche

Verkürzung Insolvenz: schuldenfrei in drei Jahren

Von Rechtsanwalt Oliver Gothe-Syren

Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verkürzung der Insolvenzverfahren bzw. Zeit bis zur Restschuldbefreiung (Privatinsolvenzen/Verbraucherinsolvenzen) auf drei Jahre

Nachdem viele Jahre die Lobbyarbeit von Inkasso- und Bankenverbänden sowie Insolvenzverwaltern eine Verkürzung der 6 Jahre verhindert hatte, ist über die EU das 3-Jahres-Insolvenzverfahren für Privatinsolvenzen erfreulicherweise doch noch durchgesetzt worden. [mehr]

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Endlich wieder ruhig schlafen!

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Sind Sie z.B. Gewerbetreibender ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit regelmäßigem Beratungsbedarf? 

Der Leistungsumfang der Flatrate umfasst neben der schriftlichen Beratung auf Frag-einen-Anwalt.de auch einen Zugriff auf die Smart Contracts von 123recht.de, einen Inkasso Service auf Erfolgsbasis und Rabatte für die weitere außergerichtliche Tätigkeit.

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Witz der Woche

Polizist zum Liebespärchen: "Sie zahlen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses eine Geldstrafe, der Herr 10 Euro, die Dame 100 Euro."

"Aber wieso soll meine Frau so viel zahlen?"

"Die Dame erwische ich nun schon zum dritten Mal innerhalb einer Woche hier im Park!"

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.de

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Datenschutzerklärung nach DSGVO jetzt selbst erstellen!

Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.

Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.

Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

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Webfund der Woche

Von Holländisches Sprichwort

Den Wind kann man nicht verbieten, aber man kann Mühlen bauen.

lichtkreis.at/gedankenwelten/zitate-aphorismen/zitate-7/