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vom 01. Nov, 2019
123recht.de

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ein beliebtes Thema nach einer Trennung: Können Geschenke an ein Schwiegerkind zurückverlangt werden? Rechtsanwalt Gerhard Raab hat sich unseren Fragen im Interview gestellt:

https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Geschenke-von-Schwiegereltern-__a159016.html

Wieviel Kapital muss bei einer Gesellschaftsgründung eingezahlt werden? Rechtsanwalt Johannes Kromer erklärt die Fein- und Besonderheiten:

https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Kapitalaufbringung-in-der-Gruendungsphase-einer-GmbH-__a159019.html

Viel Spaß!

Ihr 123recht.de Team

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Nehmen Sie es nicht persönlich

Es ist die Ausnahme, aber es kommt vor: Ein Mandant wird ausfallend, greift den beratenden Anwalt an oder stellt dessen Kompetenz in Frage. Für Anwälte gibt es dann im Grunde zwei Optionen, wie man damit umgehen kann: Ignorieren oder Stellung beziehen. Wer eine Reaktion abgibt, sollte aber nicht mit gleicher Münze zurückzahlen. Nehmen Sie es nicht persönlich und bleiben Sie sachlich. Lassen Sie sich nicht auf das Niveau des Mandanten herab und beleidigen oder sticheln Sie nicht zurück. Eine klare Kante ist gut, eine wutentbrannte Entgegnung eher nicht.

Viele schlechte Bewertungen kann man schon im Vorfeld bei der Beantwortung obsolet machen. Nicht, indem man einem Mandanten nach dem Mund oder etwas schönredet, sondern indem man Empathie zeigt. Wie fühlt der Mandant sich wohl, wenn er diese Antwort liest? Ist mir das egal, oder kann ich ihm noch etwas mitgeben, das ihm hilft oder ihm möglich macht, die Rechtslage besser anzunehmen? Schreibe ich nur zwei schlichte Sätze, als erzieherische Maßnahme, weil der Einsatz so niedrig ist, oder nehme ich mir dennoch etwas mehr Zeit?

Aber nicht für jeden Mandanten und für jede Frage hat man Verständnis. Dann gilt trotzdem: Nehmen Sie es nicht persönlich. Ihre Reaktion lesen auch mögliche Folgemandanten. Und eine sachliche Reaktion ist immer auch besser für die Gesundheit.

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Der Anwalt bekommt dann den vorläufigen Testamentstext, den der Mandant erstellt hat, zusammen mit seinen ergänzenden Fragen oder Hinweisen in einer Direktanfrage zur Bearbeitung. Wenn Sie für eine Prüfung der Testamente oder auch anderer Dokumente unserer Generatoren zur Verfügung stehen wollen, können Sie diese Produkte in Ihrem Menü freischalten:

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Wussten Sie schon, ...

dass Bayer wegen der Monsanto Übernahme jetzt über 42.000 Klagen gegen sich am Hals hat?

Einen Artikel mit weiteren Hintergründen dazu finden Sie z.B. bei welt.de: "„Die Zahl der Klagen sagt nichts darüber aus, ob diese begründet sind oder nicht“, versuchte Baumann die neue Rekordzahl bei den Gylphosat-Klagen zu relativieren."

https://www.welt.de/wirtschaft/article202735364/Glyphosat-Bayer-kaempft-gegen-eine-Flut-von-42-700-Klagen.html

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