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Anwaltsnewsletter

vom 01. Aug, 2019
123recht.de

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Carola Rackete, die Kapitänin der Sea-Watch, wurde in Italien direkt nach dem Einlaufen verhaftet. Wir haben Rechtsanwältin Anja Heinrich gefragt, wie die Seenotrettung derzeit rechtlich einzuordnen ist.

https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Seenotrettung-von-Fluechtlingen-Beihilfe-zum-Menschenschmuggel-__a158931.html

Immer wieder hört man von Tieren oder sogar Kindern, die an heißen Sommertagen im Auto zurückgelassen werden. Sollte man dann reflexartig direkt jede Autoscheibe einschlagen? Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter hat unsere Fragen beantwortet.

https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Rettung-von-Tieren-im-Auto-Wie-Sie-vorgehen-koennen,-wenn-Sie-leidende-Tiere-in-einem-hei%C3%9Fen-Auto-entdecken-__a158929.html

Wir wünschen schöne Sommertage!

Ihr 123recht.de Team

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Zu den Mandaten

Top 5 Neueinsteiger des Monats

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Marketingtipp des Monats

Die Verständnisfrage des Mandanten

Wie sollten Anwälte auf Verständnisfragen bei Frag-einen-Anwalt.de oder bei Direktanfragen reagieren? Ganz einfach: verständlich.

Es kommt immer mal wieder vor, dass Mandanten die Antwort des Anwalts nicht ganz verstehen oder diese nicht vollständig auf ihren Fall anwenden können. Leider kommt es auch immer mal wieder vor, dass Anwälte dann dünnhäutig reagieren und etwa folgendermaßen antworten:

"Die Antwort auf Ihre Rückfrage können Sie meiner obigen Antwort bereits entnehmen."

"Ich habe Ihnen diese Frage bereits beantwortet."

"Bitte lesen Sie sich meine Antwort noch einmal durch. Dort ist alles enthalten."

Auch wenn ein Anwalt der Meinung ist, dass seine Antwort sehr leicht zu verstehen sein sollte, so war sie es im Fall einer entsprechenden Rückfrage ganz offensichtlich nicht. Es hilft dem Mandanten dann nicht, auf die bisherige Antwort zu verweisen oder die bisherige Antwort im Wortlaut zu zitieren. Denn genau damit hatte der Mandant ja Probleme.

Versuchen Sie stattdessen, sich in einen rechtlichen Laien hineinzuversetzen, der mit solchen Formulierungen oder Sachverhalten noch nichts zu tun hatte und unsicher ist, ob und was nun für seinen ganz konkreten Fall gilt. Antworten Sie dann noch einmal anders, in anderen Worten, deutlicher und wenn möglich, konkreter.

Anwälte können sich oft nicht vorstellen, wie schwer es für Mandanten ist, Transferleistungen zu erbringen. Insbesondere dann, wenn in der Antwort kein klares Ja oder Nein enthalten ist.

Kennen Sie schon...

die Möglichkeit, auf 123recht.de Kollegen zu empfehlen?

Warum sollten Sie das tun? Leitet Sie Mandanten so nicht von Ihrem eigenem Profil weg? Und wie sollte man Empfehlungen aussprechen, oder mit Empfehlungen anderer umgehen? Wir haben einen guten Artikel zum Thema "Empfehlungen unter Kollegen" gefunden, der diese Fragen beantwortet und Tipps gibt:


https://www.lexoffice.de/blog/der-empfehlungsknigge-richtig-empfehlen-mit-empfehlungen-angemessen-umgehen/


Die Möglichkeit, Kollegen auf 123recht.net zu empfehlen, finden Sie im Menü unter "Marketing" oder direkt unter diesem Link:


https://www.123recht.net/anwaltweb/anwaltweb_marketing_colleagues.asp


Die Empfehlung erscheint auf dem Profil des Kollegen und ist auch mit Ihrem Profil verlinkt.

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Wussten Sie schon, ...

dass Ihr Traumjob vielleicht im Ausland wartet?

Es gibt in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte, die im Ausland leben und von dort ihre Mandate bearbeiten. Für Prozesse in Deutschland haben diese dann meist Kollegen vor Ort, die die Vertretung vor Gericht übernehmen.

Mit dem Anwaltspostfach beA ist mittlerweile auch die sichere und fristgerechte Versendung von Schriftsätzen aus dem Ausland kein Problem mehr.

Ist das nur etwas für Digital Natives, die mit Computer und Internet gut umgehen können? Weitere Anregungen für juristische Jobs im Ausland finden Sie in folgendem interessanten Artikel auf lto.de:

https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/juristen-ausbildung-studium-deutsches-recht-ausland-jobs/

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Wir möchten 123recht.de und Frag-einen-Anwalt.de immer verbessern. Wenn Sie eine gute Idee für uns haben oder mit etwas unzufrieden sind, freuen wir uns auf Ihren Hinweis unter 0511/12356730 oder info@123recht.de.