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Anwaltsnewsletter

vom 01. Mai, 2019
123recht.de

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wir haben Ihr Anwaltmenü etwas angepasst und es insbesondere für die Benutzung mit mobilen Geräten verbessert. Schon gemerkt? Anstatt einer linken Hauptnavigation gibt es jetzt oben rechts ein Drop Down Menu, über das Sie zu allen Unterpunkten gelangen. Insgesamt ist die Struktur aber gleichgeblieben, plus minus ein paar kleine Änderungen. Vermissen Sie etwas oder wünschen Sie sich eine einfachere Navigation zu einzelnen Punkten? Melden Sie sich gerne bei uns!


Immer mehr Wohnungen werden per AirBnB vermietet, nicht immer zur Begeisterung anderer Hausbewohner. Können Wohnungseigentümer die Kurzzeitvermietung von Miteigentümern untersagen? Wir fragten Rechtsanwalt Jörg Blank:


https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Kurzzeitvermietung-von-Eigentumswohnungen-Was-darf-die-WEG-verbieten-__a158918.htm


Drei Medienergeignisse bestimmten den letzten Monat: Das Strache Video, das Rezo Video, und natürlich Game of Thrones. Während es bei Game of Thrones nicht weitergeht, sind wir insbesondere auf die weiteren Nachwehen des Rezo Videos gespannt. Lernt die CDU einen Umgang mit Kritik? Dürfen junge Wähler keine Meinung äußern? Wie ist grundsätzlich das Verständnis von Meinungsfreiheit in den so genannten etablierten demokratischen Parteien? Wo liegt Neuland? Wieviel Plagen gab es wirklich in Ägypten? Wir bleiben dran!

Ihr 123recht.de Team

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Juristische Texte von Profis schreiben lassen

Keine Zeit für Ratgeber oder keine Lust auf Schreiben? Dann nutzen Sie unseren Schreibservice für juristische Texte!

Ratgeberartikel mit juristischen Tipps sind pures Marketing, genauso wie aussagekräftige, laienverständliche und einladende Texte auf der Homepage eines Rechtsanwalts. Aber nicht jedem Anwalt geht das Schreiben leicht von der Hand. Und sich nach dem Tagesgeschäft noch einmal hinsetzen und Artikel verfassen, ist auch nicht immer einfach.

Hier setzt unser 123recht.de Schreibservice an.

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Zu den Mandaten

Top 5 Neueinsteiger des Monats

Mehr Ratgeber

Marketingtipp des Monats

Das Folgemandat: Alles oder nichts?

 

Durch Ihre Beratungstätigkeit und Ratgeber auf Frag-einen-Anwalt.de und 123recht.de kann es zu weiteren Kontaktaufnahmen durch potientielle Mandanten kommen. Per Telefon, Mail, Rückfragen innerhalb einer laufenden Beratung und durch neue Direktanfragen. Beratungen können Folgemandate durch denselben Mandanten oder auch neue Kontakte mitsichbringen. Rechtsanwälte können bestehenden Mandanten auf Frag-einen-Anwalt.de Angebote für Folgeaufträge machen.

Wir haben schon beschrieben, was unserer Meinung nach in ein gutes anwaltliches Angebot sollte, damit es für den Mandanten verständlich ist und er sich gut bei Ihnen aufgehoben fühlt. Wir haben darüber hinaus noch ein weiteres Kriterium identifziert, das die Chance auf Folgemandate für den Rechtsanwalt erhöht: die Qualität der Erstberatung.

Es ist ganz einfach: Je besser die Erstberatung, desto mehr Folgemandate durch den selben Mandanten oder durch Mitleser (auf Frag-einen-Anwalt.de) kann es geben. "Besser" heißt dabei nicht nur, dass die Antwort fachlich richtig ist, sondern dass Sie emphatisch wirkt und dem Mandanten verständlich zur Lösung führt, mit Nennung der Möglichkeiten und Alternativen.

Ein knappes Ja oder Nein mag zwar die richtige Antwort sein und die manchmal verständliche Reaktion auf einen Mindesteinsatz, ist aber kein gutes Marketing. Aber natürlich hängt das auch immer vom Fall und der Tonalität des Mandanten ab. Und das ist ja auch das Interessante an Frag-einen-Anwalt.de und 123recht.de: die Unterschiede der Mandanten und Fälle und die vielfältigen Rechtsfragen, mit denen man in seiner sonstigen Tätigkeit so nicht unbedingt konfrontiert worden wäre.

Kennen Sie schon...

die verlängerte Frist zu den Rückfragen bei Direktanfragen?

 

Wir haben die Frist, in der Sie auf weitere Postings eines Mandanten einer laufenden Direktanfrage reagieren sollten, auf 24 Stunden erhöht. Mit Ablauf dieser Frist ohne Rückmeldung durch den Anwalt wird der Anwalt für weitere Beratungsmöglichkeiten gesperrt. Erst wenn er innerhalb der Direktanfrage reagiert hat - z.B. durch eine weitere Antwort, ein Angebot oder auch nur eine kurze Verabschiedung - sind weitere Beratungsanfragen durch andere Mandanten wieder möglich.

Wir halten diese Regulierung für notwendig, da es zu oft vorgekommen ist, dass weitere Meldungen von Mandanten innerhalb einer Direktanfrage schlichtweg ignoriert oder vergessen worden sind. Wir haben die Frist für eine Reaktion durch den Anwalt nun auf 24 Stunden erhöht, damit Sie nicht sofort bei Eingang eines weiteren Mandantenpostings gezwungen sind, zu antworten. Sie können mehrere Rückfragen jetzt z.B. bündeln und etwas später beantworten, wenn es Ihnen besser passt.

Wichtig: Diese Frist betrifft nicht Ihre Reaktionszeit auf gerade neu eingegangene Direktanfragen. Hier muss dem Mandanten weiterhin innerhalb von 6 Stunden (Arbeitszeit) eine Rückmeldung gegeben werden, ob oder wie er die Direktanfrage annimmt. Die 24 Stunden Frist gilt nur für weitere Postings, die ein Mandant innerhalb einer laufenden oder vielleicht auch schon thematisch abgeschlossenen Direktanfrage macht.

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Wussten Sie schon, ...

dass es eine Weltkarte für Informationsfreiheit gibt?

 

Die Reporter ohne Grenzen haben eine Seite online, auf der Sie den Stand der Presse- und Meinungsfreiheit weltweit vergleichen können. Während es in der Welt insgesamt um die Meinungsfreiheit eher schlecht steht, sieht es in Deutschland noch vergleichweise gut aus. Ob sich das jetzt ändert, nachdem Annegret Kramp-Karrenbauer sich für Regeln gegen „Meinungsmache“ im Internet vor einer Wahl einsetzt?

https://www.reporter-ohne-grenzen.de/weltkarte/

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