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Anwaltsnewsletter

vom 01. Mai, 2019
123recht.de

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auch bei Direktanfragen können Mandanten Verständnisfragen oder Rückfragen haben. Wenn diese einfach ignoriert werden und offen stehen bleiben, wirft das kein gutes Licht auf den Anwalt und die Beratung. Mehr dazu in unserem Marketing Tipp.

Wann besteht im Rahmen eines Unterhaltanspruchs die Pflicht, sein Einkommen offenzulegen? Wer darf das fordern, und wie oft? Diese Punkte sind oft Thema bei Streitigkeiten rund um den Unterhalt, weshalb wir Rechtsanwältin Andrea Brümmer dazu befragt haben:

https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Streitpunkt-Unterhalt-Wann-besteht-eine-Auskunftspflicht-__a158900.html

Unsere Anwaltsregel des Monats: Wer eine beleidigende Stellungnahme zu einer Bewertung abgeben will, sollte lieber noch einmal drüber schlafen. Ihr 123recht.de Team

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Zu den Mandaten

Top 5 Neueinsteiger des Monats

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Marketingtipp des Monats

Wie geht man mit Rückfragen bei Direktanfragen um?

Rückfragen von Mandanten bei Direktanfragen können genauso vorkommen wie bei Frag-einen-Anwalt.de. Handelt es sich um berechtigte, zur Beratung gehörende Fragen, dann sollten diese möglichst zeitnah vom beratenden Anwalt beantwortet werden. Aus diesem Grund habe wir einen automatischen Check eingeführt, womit überprüft wird, ob Anwälte auf weitere Postings von Fagestellern reagiert haben. Wer noch nicht reagiert hat, kann auch keine weitere Beratungsfrage annehmen.

In der Vergangenheit war es nämlich zu oft vorgekommen, dass Rückfragen von Mandanten bei Direktanfragen ignoriert und nicht beachtet wurden. Das ist für den Mandanten ärgerlich, der mit seiner Frage in der Luft hängt und nicht weiß, ob und wann noch etwas vom Anwalt kommt.

Wenn es sich um unberechtigte Fragen, neue Beratungsanfragen oder veränderte Sachverhalte und Aufgabenstellungen handelt, sollten Anwälte dennoch reagieren, damit der Mandant Bescheid weiß. Klären Sie den Mandanten zumindest kurz auf, dass sein Nachtrag nicht mehr von der ursprünglichen Aufgabe umfasst ist.

Für Folgeberatungen kann der Anwalt dem Mandanten ein neues Angebot machen. Eine entsprechende Funktion für neue Angebote durch Anwälte wie auf Frag-einen-Anwalt.de werden wir bald auch bei Direktanfragen integrieren.

Kennen Sie schon...

die Möglichkeit, Stellungnahmen zu Bewertungen abzugeben?

Stellungnahmen sind eine gute Möglichkeit, sich bei Mandanten für die Bewertung zu bedanken, sich für künftige Beratungen zu empfehlen oder auch alles Gute zu wünschen. Natürlich kann man als Anwalt auch seine Meinung zu einer kritischen Bewertung abgeben, letzte Missverständnisse geraderücken und das letzte Wort haben.

Was man aber nicht tun sollte ist, Mandanten in der Stellungnahme zu beleidigen oder lächerlich zu machen. Wer sich dabei ertappt, dass er wutentbrannt eine solche Stellungnahme in die Tastatur hackt, sollte sich lieber erst einmal mit etwas anderem beschäftigen und den ersten Zorn verrauchen lassen. Keine Bewertung, egal wie unberechtigt, ist es Wert, dass man sich darüber aufregt. Reagieren Sie professionell und lassen Sie sich nicht auf ein niedriges Niveau herab.

Übrigens: In vielen Fällen hilft bei negativen Bewertungen ein Hineinversetzen in den Mandanten. Was könnte der Grund sein, dass er mit meiner Antwort nicht zufrieden ist? Ist er beratungsresistent, oder habe ich meine Antwort nicht verständlich genug rüber gebracht?

Wir wissen: Bewertungen können einen emotional treffen. Aber: In vielen Fällen, bei denen ein Anwalt nachbessert, es verständlicher erklärt oder dem Mandanten seinen Irrtum aufzeigt (in angemessener Form), wird die Bewertung danach vom Mandanten verbessert.

Und natürlich gibt es Fälle, in denen alles nichts hilft. Auch wir kennen beratungsresistente und unverschämte Mandanten. Solche Ausreißer sollte man sportlich sehen. Kontaktieren Sie lieber erstmal uns, bevor sie sich zu Gefühlsausbrüchen und Beleidigungen hinreißen lassen.

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Wussten Sie schon, ...

dass es derzeit zwei unterschiedliche Urteile zu Werbung von Influencern auf Instagram gibt?

Die Instagram Tätigkeiten von Cathy Hummels und Pamela Reif waren jüngst Gegenstand von Abmahnungen und gerichtlichen Entscheidungen.

Cathy Hummels wurde unlautere Werbung vorgeworfen, weil sie Links zu Herstellern von Produkten gesetzt hatte, ohne diese als Werbung zu kennzeichnen. Allerdings hatte Hummels auch kein Geld für diese Beiträge erhalten. Das Landgericht München wies die Abmahner ab: Es sei keine unlautere Werbung, da informierte Internetnutzer wüssten, dass Hummels kommerzielle Interessen verfolge.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Influencerin-Cathy-Hummels-gewinnt-Prozess-um-Schleichwerbung-auf-Instagram-4409332.html

Fitness Ikone Pamela Reif war vor Gericht weniger erfolgreich. Auch diese war wegen fehlender Kennzeichnung einer Anzeige abgemahnt worden und hatte wie Hummels argumentiert, dass es sich erst um Werbung handele, wenn sie für Beiträge bezahlt werde. Das Landgericht Karlsruhe folgte dem nicht:
"Indem die Nutzer durch nur zwei Klicks auf die Herstellerseite gelangen können, werden Image und Absatz des jeweiligen Herstellers gefördert".

https://www.sueddeutsche.de/panorama/instagram-werbung-schleichwerbung-tag-markierung-pamela-reif-markennennung-1.4377537

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