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Anwaltsnewsletter

vom 02. Jan, 2019
123recht.de

###USER_SALUTATION_LAWYER###,

wir wünschen ein frohes neues Jahr! Gehören Sie zu denen, die Neujahrsvorsätze machen und sie dann am 2. Januar schon wieder brechen? Oder sind Sie voller Elan schon beim Neujahrsschwimmen ins 4 Grad kalte Wasser gesprungen? Wir haben uns für 2019 ein paar Punkte vorgemerkt, vielleicht ist ja auch was für Sie dabei:

1) Weniger empören. Lieber selbst mehr Integrität vorleben.

2) Mehr Sauna.

3) Sanfter bei Diskussionen aber härter bei Kompromissen sein.

4) Öfter zwischendurch bei der Arbeit aufstehen und die Wirbelsäue bewegen.

5) Bäume betrachten. Baum umarmen, wenn keiner kuckt. Oder auch, wenn jemand kuckt.

6) Alles nicht so arg ernst nehmen. Siehe 5.

7) Gute Musik hören. Aus sehr guten Lautsprechern. Schlechte Kopfhörer wegschmeißen.

8) Irgendwann im Laufe des Jahres vielleicht mal dieses Instagram verstehen. Oder auch nicht. Siehe 6.

9) Sonne öfter ohne Sonnencreme genießen. Vitamin D tanken.

10) Wasserkocher aus Edelstahl kaufen. Kampf dem Mikroplastik.

11) Keine Selfies. Mehr Bilder mit den Augen abspeichern. 

12) Neujahrsschwimmen 2020 als Erinnerung im Telefon einstellen.

 

Ihr 123recht.de Team

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Mit der Frag-einen-Anwalt.de Lobby sofort über neue Fragen Bescheid wissen

Wir haben festgestellt, dass viele Anwälte den "Lobby" Bereich im Menü noch gar nicht kennen. Diese Seite Ihres Menüs ist sehr praktisch, wenn Sie gerade online arbeiten und zwischendurch bequem über neue Frag-einen-Anwalt.de Fragen benachrichtigt werden wollen. Bei Eingang einer neuen Frage wird die "Lobby" sofort aktualisiert, es ertönt ein Signalton und die neue Frage wird verlinkt. So bekommen Sie alle Veränderungen mit, ohne erst in Mails oder auf Frag-einen-Anwalt.de wechseln zu müssen.

Die Lobby finden Sie in Ihrem Menü unter "Rechtsberatung" und dann "Lobby" oder direkt unter diesem Link: 

https://www.123recht.de/anwaltweb/anwaltweb_lobby.asp

Tipp: Öffnen Sie die Lobby in einem gesonderten Tab und arbeiten Sie in einem anderen Tab normal weiter.

Kennen Sie schon...

die Kanzleiseiten?

Ihr Profil auf 123recht.de ist ja absichtlich eher persönlich gehalten und soll Ihnen als Anwalt die Möglichkeit geben, über Ihre Erfahrungen, Interessen und Arbeit aufzuklären. Auf der gesonderten Kanzleiseite können Sie zusätzlich noch mehr auf die Kanzlei, die Ausrichtung und allgemeine Infos wie z.B. Öffnungszeiten eingehen. 

Sind mehrere Anwälte einer Kanzlei bei 123recht.de, dann können diese sich über eine gemeinsame Kanzleiseite vernetzen. Aber auch Einzelanwälte können eine Kanzleiseite erstellen. Gehen Sie dazu in Ihrem Menü auf "Persönliche Einstellungen" und dann unter "Profil" auf "Kanzlei":

https://www.123recht.de/anwaltweb/anwaltweb_kanzlei.asp

Die Top 20 Suchbegriffe

über die Ratsuchende auf 123recht.de gekommen sind

1.123recht
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Wussten Sie schon, ...

dass die Widerspruchslösung bei Organspenden gegen die Menschenwürde verstößt?

Das sagt zumindest Heribert Prantl. "Der Staat darf den Menschen nicht zwingen, sich dem Akt der Nächstenliebe ausdrücklich verweigern zu müssen. Das wäre eine unzulässige Nötigung. Der gute Zweck heiligt die Widerspruchslösung nicht."

https://www.sueddeutsche.de/politik/organspende-contra-widerspruchsloesung-1.4271437

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