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Anwaltsnewsletter

vom 01. Sep, 2018
123recht.de

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Mehrmalige Befristungen von Arbeitsverträgen hintereinander - Kettenverträge - ohne Sachgrund sind verboten. So soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer sich immer weiter von Befristung zu Befristung hangeln müssen. Das Bundesarbeitsgericht hatte weitere Befristungen vom selben Arbeitgeber aber immer dann zugelassen, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen mehr als drei Jahre vergangen waren. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht jetzt beendet. Rechtsanwalt Johannes Kromer steht im 123recht.net Interview Rede und Antwort.

https://www.123recht.net/ratgeber/experteninterviews/Wann-ist-ein-befristeter-Arbeitsvertrag-nicht-erlaubt-__a158787.html

Außerdem gilt seit Juli die EU-Pauschalreiserichtlinie. Was ändert sich für Urlauber, Reisebüros und Veranstalter? Wir haben Rechtsanwalt Andreas Krueckemeyer gefragt, was die EU-Pauschalreiserichtlinie regelt, wer betroffen ist und was man sonst noch wissen muss.

https://www.123recht.net/ratgeber/experteninterviews/Die-EU-Pauschalreiserichtlinie-das-ist-neu-im-Reiserecht-__a158784.html

Und Ende August ist auf der Zugspitze der erste Schnee gefallen. War es das jetzt doch, mit dem endlosen Sommer?

Einen erfolgreichen September wünscht

Ihr 123recht.net Team

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20.Darf man eine über 2 m hohe Pergula direkt hinter dem Zaun des Nachbarn bauen

Wussten Sie schon, ...

dass die meisten von Ihnen aus Notwendigkeit Anwalt geworden sind?

Das stellte zumindest Prof. Dr. Ekkehart Reinelt bereits 2012 fest: "Ungefähr 80 % der Absolventen der 2. Juristischen Staatsprüfung werden Anwältin oder Anwalt, in den meisten Fällen wohl nicht aus Neigung, sondern aus Notwendigkeit, ist der Anwaltsberuf doch der einzig typische juristische Beruf, der keinerlei weitere Zugangsvoraussetzungen oder –beschränkungen hat. Wenn man sich dem Ende seines Berufslebens nähert, blickt man öfter zurück mit der Frage, habe ich mich denn – auch was den Beruf angeht – richtig entschieden?"

Wie ist es bei Ihnen? Den immer noch aktuellen Aufsatz des Anwalts finden Sie hier:

https://www.bghanwalt.de/veroeffentlichungen/vo_r97_c.htm

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