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vom 19. Jul, 2018
123recht.de


123recht.net präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.net Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Top Thema

Die neue Musterfeststellungsklage - Was müssen Verbraucher beachten?

Von Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns

Können sich Verbraucher zukünftig besser gegen Großkonzerne wehren?

Zum 1. November 2018 tritt das Gesetz zu Musterfeststellungsklagen in Kraft. Ziel ist die Stärkung von Verbraucherrechten, besonders vor dem Hintergrund des Dieselskandals. Ist das gelungen oder ist das Gesetz eher ein stumpfes Schwert? Wer kann die neue Klage nutzen? Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns erläutert im Interview mit 123recht.net, was Sie als Verbraucher zur Musterfeststellungsklage und den Voraussetzungen wissen müssen. [mehr]

Ratgeber der Woche

Wann ist der Musiklehrer Arbeitnehmer?

Von Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter

Arbeitnehmertätigkeit bei freier Einteilung der Tätigkeit?

Brösel ist Musiklehrer und erteilt Unterricht (er hat befristeten freien Jahresdienstvertrag) in den Räumen einer nicht allgemeinbildenden Musikschule. Nach seinen Verträgen ist Brösel in der Gestaltung der Inhalte frei und auch in der Zeiteinteilung. [mehr]

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Testament machen - ganz einfach!

Regeln Sie Ihren letzten Willen im Todesfall. Für Ledige, Verheiratete, mit und ohne Kinder.

Wussten Sie, dass Ihr unehelicher Lebenspartner nichts erbt, wenn Sie sterben? Mit einem Testament können Sie das ändern.  

Mit unserem individuellen Generator für ein Einzeltestament werden alle möglichen Familienstände berücksichtigt (z.B. ledig, verheiratet, verwitwet). Vermächtnisse sind möglich, ebenso wie Testamentsvollstreckung oder Vermögenssorge für minderjährige Erben.

Setzen Sie Alleinerben ein, Erben mit gleichen Anteilen oder individuelle Quoten. Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen.

Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft.

Jetzt Testament machen!

Neues auf Frag-einen Anwalt.de

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Rechtsberatung Flatrate

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Sind Sie z.B. Gewerbetreibender ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit regelmäßigem Beratungsbedarf? 

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Witz der Woche

Die Polizei fragt einen Mann: "Warum haben Sie Ihre Kreditkarte nicht gemeldet, als sie Ihnen gestohlen wurde?"

Der Mann antwortet: "Der Dieb hat weniger ausgegeben als meine Frau." 

Daraufhin die Polizei: "Und warum melden Sie es jetzt erst?"

Der Mann: "Ich glaube die Frau des Diebes hat angefangen, die Karte zu benutzen!"

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.net

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Datenschutzerklärung nach DSGVO jetzt selbst erstellen!

Ende Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wer eine Webseite betreibt, sollte jetzt schnellstmöglich handeln.

Wer bereits eine Datenschutzerklärung für seine Webseite hat, sollte diese dringend an das neue Datenschutzrecht anpassen, da sonst hohe Bußgelder drohen.

Sie haben noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite? Wir empfehlen, eine anzubieten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Auf 123recht.net können Sie jetzt ganz schnell und kostengünstig Ihre neue Datenschutzerklärung generieren und diese auf Ihre Webseite stellen. Unser interaktiver Generator führt Sie Schritt für Schritt und ist im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

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Webfund der Woche

Von Norbert Blüm

Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.

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