Die Bereinigung des Unterhaltseinkommens
Für die Berechnung von Unterhalt wird nur ein Teil des Einkommens verwendet. Das Nettoeinkommen wird zunächst bereinigt. Haben sich z.B. die Ausgaben des Unterhaltsberechtigten erhöht, ist zu fragen, ob dies auch ohne Trennung und Scheidung geschehen wäre. [mehr]