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Anwaltsnewsletter

vom 01. Jun, 2018
123recht.de

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der 25. Mai ist vorbei gerauscht und die Welt steht noch! Auch scheint noch keine Abmahnung verschickt worden zu sein. Trotzdem hält die Datenschutzgrundverordnung alle weiterhin in Trab und hat das Potential, jetzt schon das Unwort des Jahres zu sein. Unser Generator für eine Datenschutzerklärung nach DSGVO hat regen Zulauf und auch die zusätzlich mögliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt wird genutzt. Die anwaltliche Prüfung kostet 188 Euro - sind Sie schon dabei? 

Tragen Sie sich für dieses Produkt als Anwalt ein, wenn Sie für die Prüfung der Datenschutzerklärung zur Verfügung stehen wollen. Sie finden die Generatoren Produkte in Ihrem Menü unter "Rechtsberatung" und dann "Rechtshop" unter dem Bereich "Produkte in Vorlagen und Mustern":

https://www.123recht.net/anwaltweb/anwaltweb_rechtshop.asp

Übrigens: Unser Generator für die Datenschutzerklärung eignet sich bestimmt auch für Ihre Webseite! 

https://www.123recht.net/muster/Datenschutzerklaerung-nach-neuer-DSGVO-Generator--sg52.html

Was gab es außerhalb des Datenschutzes? Rechtsanwältin Schwinn z.B. stand uns Rede und Antwort zum Elternunterhalt:

https://www.123recht.net/ratgeber/gespraech/Der-Elternunterhalt-Wenn-Kinder-fuer-ihre-Eltern-aufkommen-muessen-__a158690.html

Wir wünschen einen hochsommerlichen Juni!

Ihr 123recht.net Team

Top 5 Ratgeber

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Marketingtipp des Monats

Die häufigsten rechtlichen Suchen auf Google

Wonach suchen Mandanten eigentlich im Netz momentan am meisten? Wir haben die häufigsten aktuellen rechtlichen Suchanfragen über Google analysiert und die Themen rausgefiltert, für die wir hohes Potential für Ratgeberartikel sehen. Wenn Sie entsprechende Ratgeber auf 123recht.net veröffentlichen, können Sie die Nachfrage auffangen und bei Mandantenkontakten punkten. 

Mehr dazu erfahren Sie hier in unserem Marketing Tipp:

https://www.123recht.net/article.asp?a=158692&f=&p=1

Sie müssen mit Nutzernamen und Passwort angemeldet sein, um den Artikel sehen zu können.

Kennen Sie schon...

die Preisangabeverordnung?

Diese Verordnung soll Verbraucher schützen und regelt, wie Preise gegenüber Endverbrauchern anzugeben sind. Die Preisangabeverordnung gilt auch im Verhältnis Rechtsanwalt und Mandant. Das heißt unter anderem, dass Sie als Dienstleister gegenüber privaten Mandanten keine Nettopreise, sondern immer die vollen Bruttopreise nennen müssen. Nicht jedem Anwalt ist das bislang klar.

Auf Frag-einen-Anwalt.de und 123recht.net machen wir das schon lange so: Wir stehen für volle Preistransparenz und nennen immer den vollen Endpreis, ohne Überraschungen oder zusätzliche Rechnerei. In Ihrer Kanzlei sollten Sie das genauso handhaben.

Die Top 20 Suchbegriffe

über die Ratsuchende auf 123recht.net gekommen sind

1.123recht
2.alg1 zwischen zwei jobs
3.amazon
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Wussten Sie schon, ...

dass jeder etwas gegen das Bienensterben tun kann?

Eine Lösung ist, immer weniger Gifte zu nutzen und zu verbreiten und auch im heimischen Garten keine Pestizide mehr einzusetzen. Eine andere Möglichkeit ist, Wildblumen zu pflanzen, um den Bienen vielfältige Nahrung zu bieten. Eine weitere ist, selbst Bienen zu halten. Wie das geht und was man beachten muss? Rechtsanwalt Matthes beantwortet das Wichtigste im Interview:

https://www.123recht.net/ratgeber/gespraech/Nutztierhaltung-im-eigenen-Garten-Was-ist-erlaubt,-was-geht-zu-weit-__a158705.html

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Haben Sie Kritik oder Anregungen für uns?

Wir möchten 123recht.net und Frag-einen-Anwalt.de immer verbessern. Wenn Sie eine gute Idee für uns haben oder mit etwas unzufrieden sind, freuen wir uns auf Ihren Hinweis unter 0511/12356730 oder info@123recht.net.