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Anwaltsnewsletter

vom 02. Mai, 2018
123recht.de

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die Datenschutzgrundverordnung tritt am 25. Mai in Kraft. Viel Verunsicherung war in den letzten Monaten zu spüren, insbesondere bei Anbietern im Internet, die nicht sicher waren, was sie nun alles wie umstellen müssen. Auch Rechtsanwälte waren sich nicht immer sicher, welche Auswirkungen die DSGVO nun tatsächlich hat. Müssen Anwälte ihre Mails jetzt etwa verschlüsseln? Wolters Kluwer bietet ein Whitepaper zum Download an, das sich insbesondere an Rechtsanwälte wendet. Hier können Sie sozusagen auf den letzten Drücker noch einmal überprüfen, welche Maßnahmen sie wirklich ergreifen müssen - und welche eher nicht:

http://intinfo.wolterskluwer.com/DSGVO-Whitepaper

Auch erwähnenswert: Rechtsanwältin Doreen Prochnow hat im Interview mit uns das Thema Eigenbedarfkündigung durchleuchtet und dabei mit einigen Vorurteilen aufgeräumt:

https://www.123recht.net/ratgeber/gespraech/Die-Kuendigung-wegen-Eigenbedarf-muessen-Mieter-immer-ausziehen-__a158675.html

Ihnen allen einen entspannten Datenschutz-Monat!

Ihr 123recht.net Team

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Neue Profilseite für Ihre Datenschutzerklärung

Wir haben anlässlich der DSGVO für Sie eine Profilseite ergänzt, in die Sie Ihre Datenschutzerklärung einstellen können. So können Mandanten, die Sie über Ihr Profil mandatieren oder kontaktieren wollen, direkt sehen, wie Sie mit den vertraulichen Daten umgehen.

Wir sind nicht der Meinung, dass eine Datenschutzerklärung von Ihnen auf unseren Seiten Pflicht wäre, auch mit der DSGVO ab 25. Mai nicht. Wir wollten es Ihnen aber dennoch als Möglichkeit anbieten, wenn Sie sensiblen Ratsuchenden an dieser Stelle schon entsprechende Informationen mitgeben wollen.

Im Zuge der neuen Profilseite haben wir auch die Impressumsseite für Ihr Profil verbessert. So können Sie jetzt z.b. auch Formatierungen und Links einfügen. Die Formatierungsmöglichkeit gilt für Ihr Impressum und die Datenschutzerklärung. Beide Seiten finden Sie in Ihrem Menu unter "Pers. Einstellungen" und dann "Profil".

Kennen Sie schon...

die Zitierfunktion für Stellungnahmen auf Frag-einen-Anwalt.de?

Wir sind immer begeistert, wenn Anwälte sich gegenseitig auf Frag-einen-Anwalt.de helfen und Kollegen z.B. auf Fehler und wichtige Auslassungen hinweisen, Tipps geben, von Erfahrungen berichten oder einfach loben. Für diese Fälle hatten wir die Möglichkeit der kollegialen Kommentarfunktion geschaffen, deren Inhalte nur von teilnehmenden Anwälten und nicht den Fragestellern oder Dritten eingesehen werden können.

Für diese Kommentare können Sie nun auch einige Formatierungen und z.B. die Zitierfunktion nutzen. Die ist dann nützlich, wenn Sie sich auf einen ganz bestimmten Satz oder eine ganz bestimmte Äußerung eines Kollegen beziehen.

Wenn Sie mit einem Kollegen in Kontakt treten wollen, klicken Sie bitte unter der Antwort auf Frag-einen-Anwalt.de auf das Button "Kommentar hinzufügen". Um etwa einen Textbereich zu zitieren, markieren Sie den Bereich in der Antwort des Kollegen mit dem Mauszeiger und klicken Sie dann auf das Button mit den Anführungsstrichen. Der markierte Text erscheint dann mit den entsprechenden Formatierungsbefehlen in Ihrem Eingabefeld.

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