Unterhaltspflichtige haben bei Ehegatten- und Kindesunterhalt eine Verwertungspflicht / Grundsätzlich gilt: Wer Vermögen besitzt, hat zunächst das schutzwürdige Interesse, es für Alter – und Notzeiten behalten zu dürfen. Er muss aber auch selbst leistungsfähig bleiben und seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. [mehr]