Wenn diese Nachricht nicht richtig dargestellt wird, nutzen Sie bitte diese Onlineversion.

Newsletter

vom 21. Dez, 2017
123recht.de


123recht.net präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.net Redaktion wünscht Ihnen frohe Festtage und ein gemütliches Ausklingen des Jahres! Viel Spaß beim Lesen!

Top Thema

Intersexualität - das dritte Geschlecht

Von Rechtsanwalt Robert Hotstegs, LL.M.

Personenstandsregister muss dritte Bezeichnung außer „männlich“ oder „weiblich“ zulassen / In einem bemerkenswerten Urteil hat das Bundesverfassungericht sich für die Einführung eines dritten Geschlechts im Geburtenregister ausgesprochen. Der Ball liegt nun beim Gesetzgeber. Was bedeutet das Urteil für betroffene Menschen? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs beleuchtet für 123recht.net die Auswirkungen der Neuerungen. [mehr]

Ratgeber der Woche

Dreijährige Kündigungsfrist für Arbeitnehmer zu lang

Von Rechtsanwalt Johannes Kromer

BAG sieht unangemessene Benachteiligung / Bezüglich der Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sieht das Gesetz grundsätzlich nur zu Lasten des Arbeitgebers eine Verlängerung der Kündigungsfrist vor. § 622 BGB knüpft diese Verlängerung an die Beschäftigungsdauer. [mehr]

- Anzeige -

Kostenloser Leitfaden zur EU-DSGVO

Mit Wirkung zum 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten und ersetzt ganz nebenbei das bisherige deutsche Datenschutzrecht. Unternehmen werden zukünftig weitaus mehr Aufwand betreiben müssen, um den geänderten Datenschutz-Anforderungen gerecht zu werden und dabei das Thema Haftung zu berücksichtigen. Der Leitfaden erklärt, worauf Sie besonders achten müssen und welche Tools Ihnen dabei helfen können.

Jetzt herunterladen unter: effacts.com/EU-DSGVO

Neues im Ratgeber

Mehr Ratgeber

- Anzeige -

Rechtsberatung Flatrate

Auf Frag-einen-Anwalt.de können Ratsuchende jetzt auch eine Flatrate für unbegrenzte Rechtsfragen buchen.

Sind Sie z.B. Gewerbetreibender ohne eigene Rechtsabteilung, aber mit regelmäßigem Beratungsbedarf? 

Der Leistungsumfang der Flatrate umfasst neben der schriftlichen Beratung auf Frag-einen-Anwalt.de auch einen Zugriff auf die Smart Contracts von 123recht.net, einen Inkasso Service auf Erfolgsbasis und Rabatte für die weitere außergerichtliche Tätigkeit.

Weitere Infos zur Rechtsberatung Flatrate

Mehr Infos

Witz der Woche

Ein Polizist hält Kai an, der im Dunkeln mit dem Fahrrad unterwegs ist. „Deine Lampe ist kaputt. Du musst absteigen und schieben!“ Darauf sagt Kai: „Hab ich schon versucht, aber da geht die Lampe auch nicht!“

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.net

Webfund der Woche

Von Bertolt Brecht

Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank.

Quelle: zitatezumnachdenken.com/bertolt-brecht/6419

- Anzeige -

Digitale Vorsorgevollmacht selbst erstellen!

Juristische Dokumente individuell, günstig und rechtssicher mit 123recht.net. Ob Testament, Mietvertrag, Abmahnung, Patientenverfügung oder ähnliches - Interaktive Muster führen Sie Schritt für Schritt mit leicht verständlichen Fragen. 

Jetzt neu: Digitale Vorsorgevollmacht

Sorgen Sie vor für den Fall, dass Ihnen etwas passiert. Wer soll wie Ihren digitalen Nachlass regeln?

Facebook, Google, Mails, Twitter, Snapchat und vieles mehr: Unser digitales Leben nimmt immer mehr Raum ein.

Was aber, wenn Inhaber z.B. wegen Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre Accounts zu kümmern? Wenn nach dem Tod des Inhabers die Erben diese abmelden, ändern oder löschen müssen? Oft gibt es dabei Probleme.

Sorgen Sie vor. Bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der Sie gegenüber Ihren Webanbietern vertritt und für Sie handelt, wenn Sie selbst einmal dazu nicht mehr in der Lage sind. 

Jetzt Digitale Vorsorgevollmacht zum Einführungspreis von 9,95 Euro selbst erstellen!

Mehr Infos