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vom 01. Jun, 2017
123recht.de


123recht.net präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.net Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Top Thema

Die Schweigepflicht: das müssen Ärzte und andere Berufsgruppen wissen

Von Rechtsanwalt Ulf S. Grambusch, LL.M.

Für welche Berufe gilt die Verschwiegenheitspflicht und was ist umfasst? Wann greift die Schweigepflicht nicht mehr? / Ärzte, Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen unterliegen gegenüber Patienten oder Mandanten der Schweigepflicht. 123recht.net im Gespräch mit Rechtsanwalt Ulf Grambusch, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht und Herrn Tobias Jung, Rechtsanwalt und Mediator, zur Verschwiegenheitspflicht. ...[mehr]

Ratgeber der Woche

Kitaplatz einklagen - rechtliche Möglichkeiten für Eltern ohne Kita

Von Rechtsanwalt Jannis Geike

Voraussetzungen für eine Kitaplatzklage / In der heutigen Zeit ist es nicht immer einfach, einen Platz in einer Kindertagesstätte zu bekommen, insbesondere in Ballungszentren. Der Gesetzgeber hatte hierbei reagiert und eine Verpflichtung zur Bereitstellung geschaffen. Falls es der Kommune dennoch nicht möglich sein sollte, diesen Anspruch Ihnen und Ihrem Kind gegenüber zu erfüllen, haben Sie folgende rechtliche Möglichkeiten ... [mehr]

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Vom reaktiven Legal Risk Manager zum strategischen Business Partner

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Neues im Ratgeber

Mehr Ratgeber

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Ehegattentestament erstellen

Hallo Ehepaare,

schon ein gemeinschaftliches Testament gemacht?  

Regeln Sie als Ehegatten oder Lebenspartner gemeinschaftlich, was mit Ihrem Erbe passiert.

Auch ohne Kinder ist in den meisten Fällen ein gemeinschaftliches Ehegattentestament sinnvoller als Einzeltestamente der Eheleute. 

Setzen Sie den überlebenden Ehepartner als Alleinerben ein oder bestimmen Sie noch weitere Erben. 

Der Generator ist für Paare mit Kindern und ohne Kinder geeignet. 

Machen Sie Vermächtnisse und setzen Sie einen Testamentsvollstrecker ein. Selbst ist das Paar, ohne Anwalt: Auf geht's!

Jetzt Testament zum Einführungspreis von 29,99 Euro erstellen!

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Witz der Woche

Wahrsagerin zur Ehefrau: "Morgen stirbt ihr Mann."

"Ich weiß", antwortet die Frau. "Mich interessiert nur, ob ich freigesprochen werde."

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.net 

Webfund der Woche

Von Marcus Portius Cato

Der kommt den Göttern am nächsten, der auch dann schweigen kann, wenn er im Recht ist.

Quelle: www.rechtsanwalt-thieler.de

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Jetzt Vorsorgevollmacht erstellen

Wer handelt für Sie, wenn Sie nicht mehr können?

Ob Alter, Krankheit oder Unfall: Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der Sie vertritt und für Sie handeln soll, wenn Sie selbst einmal dazu nicht mehr in der Lage sind.

Auch Ehepartner benötigen eine ausdrückliche Bevollmächtigung! 

Mit unserem Generator für Ihre individuelle Vorsorgevollmacht können Sie zusätzlich noch eine Betreuungsverfügung ergänzen, um einen gesetzlichen Betreuer ganz sicher auszuschließen.

Jetzt auch mit digitaler Vollmacht und Totenfürsorge.

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