Wenn diese Nachricht nicht richtig dargestellt wird, nutzen Sie bitte diese Onlineversion.

Newsletter

vom 25. Mai, 2017
123recht.de


123recht.net präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.net Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Top Thema

Die Schweigepflicht: das müssen Ärzte und andere Berufsgruppen wissen

Von Rechtsanwalt Ulf S. Grambusch, LL.M.

Für welche Berufe gilt die Verschwiegenheitspflicht und was ist umfasst? Wann greift die Schweigepflicht nicht mehr? / Ärzte, Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen unterliegen gegenüber Patienten oder Mandanten der Schweigepflicht. 123recht.net im Gespräch mit Rechtsanwalt Ulf Grambusch, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht und Herrn Tobias Jung, Rechtsanwalt und Mediator, zur Verschwiegenheitspflicht. ...[mehr]

Ratgeber der Woche

Kündigung des Vertrages bei Insolvenz des Bauträgers

Von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Bauträgervertrag kündigen - was dafür spricht, was dagegen / Kündigung des Bauträgervertrages - ist das möglich? / Zunächst ist festzuhalten, dass es eine genau definierte gesetzliche Möglichkeit dazu nicht gibt. Schon allein die außerordentliche Kündigung des Werkvertragsverhältnisses ist nicht (mehr) ausdrücklich im Gesetz geregelt... [mehr]

- Anzeige -

Studie der RWTH Aachen: So arbeiten Unternehmensjuristen

Vielfältig, umfänglich und dynamisch - so beschreiben die befragten 300 Mitarbeiter der Rechtsabteilungen ihre Arbeitsweise. Die Arbeit der Unternehmensjuristen umfasst dabei weit mehr als das Vertragsmanagement, dazu wünschen sie sich bereits frühzeitig in die Unternehmensprozesse eingebunden zu werden. Geringe Zufriedenheit herrscht mit den technischen Möglichkeiten zur Erfüllung der Arbeit, dabei glauben 58% der Befragten, dass spezielle Software für die Rechtsabteilung sie unterstützen könnte zukünftige Herausforderungen zu meistern. 

Laden Sie sich den vollständigen Ergebnisbericht jetzt kostenlos herunter.

Bericht anfordern

Mehr Infos

Neues im Ratgeber

Mehr Ratgeber

Meinung

Schulrecht: Kein Handy am Wochenende - Schüler nicht in Grundrechten verletzt

Von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Klage des Schülers abgewiesen - Maßnahme des Lehrers aber unverhältnismäßig / Der tägliche Handygebrauch von Schülern ist sicherlich ein alltägliches Problem in der heutigen Welt, für Lehrer, Eltern und nicht zuletzt für Schüler.

Mehr Meinung

- Anzeige -

Ehegattentestament erstellen

Hallo Ehepaare,

schon ein gemeinschaftliches Testament gemacht?  

Regeln Sie als Ehegatten oder Lebenspartner gemeinschaftlich, was mit Ihrem Erbe passiert.

Auch ohne Kinder ist in den meisten Fällen ein gemeinschaftliches Ehegattentestament sinnvoller als Einzeltestamente der Eheleute. 

Setzen Sie den überlebenden Ehepartner als Alleinerben ein oder bestimmen Sie noch weitere Erben. 

Der Generator ist für Paare mit Kindern und ohne Kinder geeignet. 

Machen Sie Vermächtnisse und setzen Sie einen Testamentsvollstrecker ein. Selbst ist das Paar, ohne Anwalt: Auf geht's!

Jetzt Testament zum Einführungspreis von 29,99 Euro erstellen!

Mehr Infos

Witz der Woche

Obwohl es in der Ehe andauernd Streit gibt, fragt der Mann seine Frau, was sie sich von ihm zum Geburtstag wünscht.

"Die Scheidung!", antwortet sie ohne zu zögern.

Darauf der Gatte: "So viel wollte ich eigentlich nicht ausgeben!"

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.net 

Webfund der Woche

Von Deutsches Sprichwort

Wenn man den Streit mit Wein begießt, so richtet man mehr aus als durch einen Prozess.

Quelle: www.aphorismen.de

- Anzeige -

Jetzt Vorsorgevollmacht erstellen

Wer handelt für Sie, wenn Sie nicht mehr können?

Ob Alter, Krankheit oder Unfall: Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der Sie vertritt und für Sie handeln soll, wenn Sie selbst einmal dazu nicht mehr in der Lage sind.

Auch Ehepartner benötigen eine ausdrückliche Bevollmächtigung! 

Mit unserem Generator für Ihre individuelle Vorsorgevollmacht können Sie zusätzlich noch eine Betreuungsverfügung ergänzen, um einen gesetzlichen Betreuer ganz sicher auszuschließen.

Jetzt auch mit digitaler Vollmacht und Totenfürsorge.

Vorsorgevollmacht zum Einführungspreis von 29 Euro selbst erstellen!

Mehr Infos