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vom 09. Mär, 2017
123recht.de


123recht.net präsentiert Ihnen die rechtlichen Höhepunkte der Woche. Die 123recht.net Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Top Thema

Zu kalt am Arbeitsplatz?

Von Rechtsanwalt Tobias Michael, LL.M. oec.

Welche Temperaturen müssen Arbeitnehmer bei der Arbeit hinnehmen? / Gerade in den letzten Wochen während der Frostperiode mussten wieder einige Arbeitnehmer zähneklappernd ihre Jobs verrichten. Doch muss das sein, ist man den Sparmaßnahmen des Chefs hilflos ausgeliefert? Rechtsanwalt Tobias Michael beantwortet unsere Fragen. [mehr]

Ratgeber der Woche

Die richtigen Anträge beim Widerruf von Immobiliendarlehen

Von Rechtsanwalt Dr. Hermann-Matthias Bröcker, LL.M.

Feststellungsklage Adieu! / Der Bundesgerichtshof hat heute aus prozessualer Sicht ein sehr wichtiges Urteil gefällt zum Thema "Widerruf von Immobiliendarlehen". Bei diesem Massengeschäft, dass die Rechtsanwälte, Banken und Gerichte sehr beschäftigte, gab es aufgrund der Vielzahl der Verfahren auch eine Vielzahl von Ansichten. [mehr]

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Diktieren Sie zu Recht.

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Neues im Ratgeber

Mehr Ratgeber

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Wie wollen Sie medizinisch behandelt werden, wenn Sie selbst nicht mehr frei entscheiden können?

Künstliche Beatmung oder Ernährung, Blutwäsche, Schmerzmittel, Annahme von Organspenden, Wiederbelebung - solche und andere Themen sind Inhalt der Patientenverfügung, genauso wie Wünsche zum Sterbeort oder Beistand. Überlassen Sie nicht anderen die Entscheidung über Sie!

Wir leiten Sie Schritt für Schritt durch die Themenbereiche und erläutern die Tragweite Ihrer Entscheidungen. Mit unseren neuen Generatoren für die Patientenverfügung können Sie ganz einfach Verantwortung übernehmen.

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Witz der Woche

"Angeklagter, Sie haben die Rede des Verteidigers gehört. Haben Sie noch etwas zu sagen?"

"Ja, Herr Vorsitzender, es war sein erstes Plädoyer. Machen Sie ihm doch die Freude, und sprechen Sie mich frei!"

Kennen Sie auch einen? Witze bitte an info@123recht.net 

Webfund der Woche

Von Theodor Fontane

Geizhälse: die Plage ihrer Zeitgenossen, aber das Entzücken ihrer Erben.

Quelle: http://www.sasserlone.de/autor/98/theodor.fontane/

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Wer handelt für Sie, wenn Sie nicht mehr können?

Ob Alter, Krankheit oder Unfall: Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der Sie vertritt und für Sie handeln soll, wenn Sie selbst einmal dazu nicht mehr in der Lage sind.

Auch Ehepartner benötigen eine ausdrückliche Bevollmächtigung! 

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Voll im Bilde

Heinischs grafischer Kommentar

Von Philipp Heinisch

Auf den BGH können Bausparkassen bauen